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BVT Games Fund IV Dynamic

Bankberater wie die „Postbank Vermögensberatung“ aber auch „freie Anlageberater“ haben Anlagegelder von 5.000 Euro aufwärts pro Person für eine Einzahlung in den BTV Games Fund IV Dynamic geworben. Der Fonds sollte nach Prospektangaben in die Entwicklung, Lizensierung und internationale Vermarktung von Spielen für PC, Konsolen und andere Plattformen. Seit 2008 wurde Geld zur Investition in diesen Fonds eingeworben. Bei einer ursprünglich geplanten Laufzeit des Fonds bis Ende 2013 sollten mehr als 7,5 % Rendite pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Fondslaufzeit wurde nach Mitteilung der Fondsgeschäftsführung auch Ende 2014 verlängert.

Rendite vs. Risiko

Medien- und Filmfonds werben gerne mit sogenannten Fertigstellungsgarantien oder „Completionbonds“, die verschiedene Produktionsabschnitte und damit das Zustandekommens des beworbenen Produktes sicherstellen sollen. Jedoch machen auch diese Sicherungsinstrumente die Investition für sich genommen nicht „sicher“. Im Gespräch zwischen Anlageberater und Kunde werden diese vorgeblichen Sicherheiten schon mal in den Vordergrund gestellt und mit der Investition verbundenen Risiken dagegen abgeschwächt.

Von einer sicheren Kapitalanlage, so hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. XI ZR 153/08) darf der Kapitalsuchende nur dann sprechen, wenn deren Rückzahlbarkeit durch die Zugehörigkeit zu einem Einlagensicherungsfonds, wie dem des Bundesverbandes deutscher Banken, sichergestellt ist und damit der Kapitalerhalt jedenfalls „sicher“ ist.

Sicherungsinstrumente, die die Produktion, Realisation bzw. Fertigstellung und Vermarktung von Produkten, zu deren Herstellung der Fonds Gelder investieren will, unterstützen sollen, können das unternehmerische Risiko allenfalls positiv beeinflussen, machen aber, wie leider viele Fonds-Pleiten im Medienbereich zeigen, das Investment keinesfalls sicher.

Verschwiegene Rückvergütungen (kick-back)

Ein weiteres wichtiges Argument zu Gunsten der Anleger sind die in den allermeisten Fällen von den bankgebundenen Beratern verschwiegenen Rückvergütungen (kick-back). Bei diesen kick-back handelt es sich um Provisionszahlungen hinter dem Rücken des Kunden. Deswegen kann der Kunde nicht erkennen, ob ihm die Bank oder der Anlageberater ein Produkt verkauft, weil dieses für die Anlageziele des Kunden „passt“ oder weil die Provision, die die Bank oder der Anlageberater erhält besonders hoch ist.

Auch hier hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Bank und der bankgebundene Anlageberater ungefragt vor Abschluss eines solchen Vertrages durch den Anleger darauf hinzuweisen hat, dass und in welcher Höhe eine solche Provision bezahlt wird. Verletzt die Bank oder der bankgebundene Anlageberater diese Pflicht, kann der Anleger im Wege des Schadensersatzes die Investition rückgängig machen.

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