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PROKON: „Der Lagebericht vermittelt insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesell­schaft“.

Genussrechte sind problembehaftete und keineswegs risikolose Kapitalanlagen. Je nach vertraglicher Ausgestaltung handelt es sich um stimmrechtsloses Darlehen bzw. Wagniskapital oder um eine Beteiligung am Unternehmen, vergleichbar einer Aktie. Die PROKON Regenerative Energien war bereits vor der Insolvenzantragstellung in die kritischen…

PROKON – jetzt Ruhe bewahren

Der Medien-Hype um die spektakuläre vorläufige Insolvenz des Energieunternehmens PROKON Regenerative Energien ist etwas zur Ruhe gekommen. Die PROKON Anleger müssen sich aktuell in Geduld üben, denn während des vorläufigen Insolvenzverfahrens sind Auszahlungen an die Anleger auch von bereits gekündigten…

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