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CS Euroreal – alles andere als „mündelsicher“!

Die Postbank AG ist mit unseriös anmutenden Verkaufsstrategien und unzutreffenden Beratungen in punkto Vermögensanlagen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Unseres Erachtens zu Recht.

Die Postbank Finanzberatung hat den offenen Immobilienfonds „CS Euroreal“ sogar als „mündelsichere Anlage“ beworben, dies jedenfalls noch im Jahr 2010. Dabei ist der Begriff der Mündelsicherheit rechtlich eindeutig definiert. Paragraf 1807 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass „mündelsicher“ nur Anlagen sind, die investiert sind

  • 1.in Forderungen, für die eine sichere Hypothek an einem inländischen Grundstück besteht, oder in sicheren Grundschulden oder Rentenschulden an inländischen Grundstücken;
  • 2.in verbrieften Forderungen gegen den Bund oder ein Land sowie in Forderungen, die in das Bundesschuldbuch oder in das Landesschuldbuch eines Landes eingetragen sind;
  • 3.in verbrieften Forderungen, deren Verzinsung vom Bund oder einem Land gewährleistet ist;
  • 4.in Wertpapieren, insbesondere Pfandbriefen, sowie in verbrieften Forderungen jeder Art gegen eine inländische kommunale Körperschaft oder die Kreditanstalt einer solchen Körperschaft, sofern die Wertpapiere oder die Forderungen von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt sind;
  • 5.bei einer inländischen öffentlichen Sparkasse, wenn sie von der zuständigen Behörde des Landes, in welchem sie ihren Sitz hat, zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet erklärt ist, oder bei einem anderen Kreditinstitut, das einer für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.

Entgegen dem in irreführender Absicht gewählten Adjektiv „mündelsicher“ handelt es sich bei Immobilienfonds um riskante Anlagen, die das volle unternehmerische Risiko abbilden. Denn mit Ihrer Beteiligung an einem Immobilienfonds nehmen Sie am vollen unternehmerischen Risiko teil, d.h. dass Ihr Kapital grundsätzlich auch dem „Totalverlustrisiko“ des Unternehmens unterliegt. Sie nehmen am „Wohl und Wehe“ des unternehmerischen Erfolges oder Verlustes mit Ihrem eingezahlten Kapital unmittelbar teil. Einen Vorgeschmack darauf haben die Anleger bereits bekommen, als die Banken die Rücknahme von Anteilen aus offenen Immobilienfonds ab Herbst 2008 zeitweilig aussetzten.

„Mündelsicher“ wird demgegenüber im wohlverstandenen Sprachgebrauch immer noch als „besonders sicher“ verstanden. Die Werbung für derartige Fonds, wie den CS Euroreal als „mündelsicher“ darf damit durchaus als irreführend bezeichnet werden.

Die Anlageberatung der Postbank-Finanzberatung kann damit als fehlerhaft bezeichnet werden. Die betroffenen Anleger können aus den Gründen der Anlageberaterhaftung die Rückabwicklung ihrer Beteiligung als Schadensersatz verlangen.

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