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MEGA 4 GbR – Rundbrief an die Anleger wirft Geschäftsführung Konzeptionslosigkeit vor

In der Immobilienfonds MEGA 4 GbR gibt es ein Rundschreiben von Joachim Ossenbach und Hans Helmut Kroschel an die Anleger vom 31.08.2017, das uns vorliegt.

In diesem Rundschreiben verweisen die Autoren u.a. auf zwei Urteile des Landgerichts Berlin vom 08.08. und 09.08.2017 (Aktenzeichen 35 O 277/16 und 33 O 249/16). Diese Dokumente sollen über www.mega4info.de abrufbar sein.

Dr. Pfaffenhausen und Herr Sydow gewinnen Gerichtsprozesse

Die Autoren verweisen auch darauf, dass

die Fondsgeschäftsführung (…) in der Stellungnahme vom 26.09.2016 mitgeteilt habe „…waren die fristlosen Kündigungen im Interesse der Fondsgeschäftsführung leider zwingend geboten.“  [sowie] „Herr Dr. Pfaffenhausen hat zusammen mit Herrn Sydow und Herrn Ossenbach massiv das Gesellschaftsvermögen geschädigt“

Nunmehr liegen die Urteile in den Verfahren von Dr. Pfaffenhausen und Herrn Sydow vor. Dr. Pfaffenhausen und auch Herr Sydow haben ihre Klagen in vollem Umfang gewonnen. Nicht sie haben das Gesellschaftsvermögen geschädigt (…)

In dem Verfahren 35 O 227/16 hatten die Grundbesitzgesellschaften als Beklagte gegen Herrn Dr. Pfaffenhausen Widerklage wegen behaupteter Schadensersatzansprüche erhoben. Diese Widerklage wurde vom Landgericht Berlin abgewiesen.

Die Anleger des MEGA 4 Fonds (Immobilienfonds MEGA 4 GbR und Grundbesitzgesellschaften Blöcke 11, 12, 18 und 20 GbR) sehen sich zunehmend in einem Spannungsfeld zwischen der Fondsgeschäftsführung und der ungewissen Zukunft des Fonds (wir berichteten bereits) auch vor dem Hintergrund auslaufender Finanzierungen und der aktuellen Vermietungssituation.

Fondsgeschäftsführung informiert zu wenig

Hierzu werfen die Autoren in ihrem Rundschreiben der Fondsgeschäftsführung „Konzeptionslosigkeit“ vor. Auch beklagen die Autoren „fehlende Informationen“ seitens der Fondsgeschäftsführung.

Die Anleger müssen aus hiesiger Sicht dringlich Ihre Kräfte bündeln mit dem Ziel, eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen zu können, auf der auch die dringliche Frage einer evtl. Umfirmierung des Fonds gestellt werden sollte.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

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