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MEGA 4 neue Gesellschafterversammlung an Aschermittwoch

Im Kölner Karneval lautet ein Gassenhauer „am Aschermittwoch ist alles vorbei“. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, und beim Blick auf den Kalender, an dieses Lied denkt. Ob die Bestimmung des 14.02.2018 als Termin für die nächste Gesellschafterversammlung des Immobilienfonds MEGA 4 GbR in Berlin ein „Omen“ aus Sicht der Fondsgeschäftsführung ist, kann heute noch nicht gesagt werden.

Sparkasse Köln-Bonn in Doppelrolle?

Nach den bisher bekannt gewordenen Informationen aus dem Kreis der Anleger sind die Gespräche mit der Sparkasse Köln-Bonn zur Um- und Refinanzierung eines Teils der Darlehen des Fonds gescheitert. Interessant dabei ist ebenso eine Information eines Anlegers, wonach ihm die Beteiligung just an diesem Fonds durch eine mit der Sparkasse Köln-Bonn verbundene Firma zur Aufbesserung der Altersvorsorge verkauft worden sein soll.

Die mit dem Verkauf verbundene Verkäuferprovision hat diese Firma (wie die anderen Anlageberater) sicher gerne eingenommen. Jetzt in einer Phase der Konsolidierung hat es den Anschein, als wolle die Sparkasse „lieber aussteigen“ und das Engagement glatt stellen. Der nun eintretende Verlust hinterlässt für die Anleger nur die Sorgen!

Fortführungsprognose vs. Abwicklung

Den derzeit knapp 43 Millionen Euro Verbindlichkeiten steht nach ersten Informationen ein Kaufangebot von 45 Millionen Euro gegenüber. Die jetzt eingetretene Situation ist mehr als tragisch für die Anleger, hatte doch die Fondsgeschäftsführung erst noch in der Gesellschafterversammlung „Konzeptmaßnahmen“ im Wert von 8 Millionen Euro vorgestellt, die eine Verbesserung der Ertragslage des Fonds bedeutet hätte.

Mit Interesse wird daher die Gesellschafterversammlung am 14.02.2018 in Berlin erwartet. Die Auswirkungen der für die Anleger bestehenden grundsätzlichen Haftung als GbR-Gesellschafter werden wir kritisch begleiten und Ihnen erneut berichten. Zu hoffen ist, dass sich zu dieser wichtigen Versammlung deutlich mehr Gesellschafter einfinden als noch im Dezember.

Sollte es zu einer Fortführung des Fonds kommen, muss der Fokus aus unserer Sicht auf eine Verbesserung der Ertragssituation einerseits und auf die effektive Haftungsbegrenzung der Gesellschafter andererseits gerichtet sein.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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