Überspringen zu Hauptinhalt

Vorsicht vor „Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o.“

Vermehrt tauchen bei Verbrauchern derzeit Schreiben einer Firma „Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o.“ auf. Diese Inkassofirma macht angebliche Forderungen einer in Dortmund ansässigen Firma B2B Web Consulting GmbH geltend. Hintergrund für die behaupteten Forderungen seien kostenpflichtige Einkäufe im Internet, evtl. sogar Mitgliedschaften, wie z.B. auf den Internetseiten profi-kochrezepte.de, meinekochidee.de oder aber auch avenue-shopping.de

Wie uns Mandanten glaubhaft versichern, wurden sie auf der Internetseite nicht hinreichend deutlich darauf hingewiesen, dass eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen werden sollte. Die Firma B2B Web Consulting GmbH stellt sich auf den Standpunkt, dass es einen solchen Hinweis nicht bedurfte, da auf ihren Internetseiten keine Verbraucher Einkäufe tätigen dürften. Deshalb seien verbraucherschutzrechtliche Regelungen ausgeschlossen. Eine solche Argumentation dürfte einer rechtlichen Überprüfung vor Gericht nicht Stand halten.

Ferner ist auffällig, dass das Schreiben der nunmehr eingeschalteten „Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o.“ einen amtlichen Anschein vermitteln. Es wird ein etwa zur Hälfte angeschnittener Bundesadler abgelichtet in Verbindung mit einer vertikal laufenden farblichen Andeutung der Bundesflagge in den Farben schwarz-rot-gold. Eine solche farbliche Darstellung findet man bei Bundesbehörden und Ministerien.

Ferner handelt es sich bei dieser Inkassofirma nicht um eine in Deutschland ansässige Firma in der Rechtsform einer GmbH. Die Firmierung ist deshalb irreführend. Der Firmenzusatz „s.r.o.“ deutet darauf hin, dass es sich um eine in der Slowakei ansässige Firma handelt.

Betroffene Verbraucher sollten auf diese Inkassoschreiben keinesfalls Zahlungen leisten. Das Geld wär mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verloren. Ohne genaue Prüfung der Forderung sollte keine Zahlung erfolgen. Schließlich werden auch nicht nachvollziehbare hohe Inkassogebühren von den jeweiligen Betroffenen verlangt. Die in dem Schreiben enthaltene pauschale SCHUFA-Androhung dürfte zudem nicht zulässig sein. Dies gilt umso mehr, als es sich um bestrittene Forderungen handeln dürfte. Betroffene Konsumenten sollten sich deshalb mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Wir beraten Sie gerne!

An den Anfang scrollen