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Michael R. Moser – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Seit 1998 ist Rechtsanwalt Michael R. Moser nachhaltig im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Bis 2008 in der Vertretung und Beratung auf der Seite der Kreditinstitute und seither mit dieser Erfahrung auch auf der Seite der Anleger und Bankkunden tätig. Seit 2008 ist er Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Diese Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht hilft, Sachverhalte zügig einschätzen zu können und die geeigneten Maßnahmen vorzuschlagen und zu ergreifen, die erforderlich sind, finanzielle Schäden der Mandanten zu minimieren.

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Rechtsanwalt nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
(vgl. Par. 2 Fachanwaltsordnung)

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