BGH erklärt zwei Klauseln der Rechtsschutzversicherer für unwirksam
Der für Versicherungsvertragsrecht zuständige IV.Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 08.Mai 2013 auf Klagen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zwei Klauseln in Verträgen der Rechtsschutzversicherer für unwirksam erklärt (Aktenzeichen IV ZR 84/12). Gegenstand der Beanstandung sind Klauseln in den Versicherungsbedingungen, wonach Rechtsschutzversicherer…