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Eine Aufsicht mit „mehr Biss“ – die neue Bilanzkontrolle der BaFin nach Wirecard
Zum 1. Januar 2022 hat die Finanzaufsicht die Kontrolle über die Bilanzen börsennotierter Unternehmen vollständig an sich gezogen. Das zweistufige Prüfverfahren, das im Fall Wirecard versagt hatte, ist abgeschafft – die BaFin prüft nun allein, mit deutlich schärferen Werkzeugen.
Worum es geht
Die Bilanzkontrolle – das sogenannte Enforcement – ist die staatliche Überprüfung, ob die Jahresabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen richtig und regelkonform sind. Bis Ende 2021 lief sie zweistufig: Zuerst wurde eine privatrechtlich organisierte Einrichtung tätig, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (Abk. DPR) – ein Verein, der Bilanzen auf freiwilliger Mitwirkung der Unternehmen prüfte. Erst wenn ein Unternehmen nicht mitwirkte oder das Ergebnis bestritt, kam die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abk. BaFin) mit hoheitlichen Mitteln ins Spiel. Dieses Modell geriet im Fall Wirecard – dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters nach einem milliardenschweren Bilanzskandal – massiv in die Kritik.
Was sich zum 1. Januar 2022 ändert
Der Gesetzgeber reagierte mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Abk. FISG). Das Bundesfinanzministerium fasste den Anlass unmissverständlich zusammen: Man ziehe „schnell und entschlossen die Konsequenzen aus dem Fall Wirecard“. Kern der Reform für die Bilanzkontrolle: Das zweistufige Verfahren entfällt, die DPR wird aus dem Enforcement herausgelöst. Stattdessen gilt, wörtlich, „die Bilanzkontrolle wird bei der BaFin gebündelt“. Seit dem 1. Januar 2022 ist damit eine einzige, staatliche Stelle allein zuständig.
Die neuen Werkzeuge
Mit der alleinigen Zuständigkeit erhielt die BaFin spürbar erweiterte hoheitliche Befugnisse. Sie kann nun aus eigenem Antrieb und anlassbezogen prüfen, Auskünfte und Unterlagen verlangen – ausdrücklich auch durch „Auskunfts- und Vorlageverlangen gegenüber Dritten“, etwa Geschäftspartnern eines Unternehmens –, Geschäftsräume durchsuchen, forensische Sonderprüfungen veranlassen und die Öffentlichkeit früher über ihr Vorgehen informieren. Das Ziel formulierte das Bundesfinanzministerium bildhaft: Die BaFin bekomme zusätzliche Kompetenzen, „um der Finanzaufsicht mehr Biss zu geben“.
Einordnung
Für den Anlegerschutz ist die Reform von erheblicher Bedeutung. Die Verlässlichkeit von Bilanzen ist die Grundlage jeder Anlageentscheidung am Kapitalmarkt – wer in Aktien oder Anleihen investiert, vertraut darauf, dass die veröffentlichten Zahlen geprüft und belastbar sind. Ob die gebündelte Aufsicht künftige Bilanzmanipulationen tatsächlich früher aufdeckt, wird sich erst in der Praxis zeigen. Klar ist jedoch: Eine staatliche Stelle mit eigenen Ermittlungs- und Durchsuchungsrechten hat andere Möglichkeiten als eine auf Mitwirkung angewiesene Prüfstelle. Für Anleger bedeutet das eine zusätzliche Sicherung – ein Ersatz für die eigene sorgfältige Prüfung vor einer Investition ist es nicht.
Quelle: Bundesfinanzministerium, „Gegen Bilanzbetrug und für eine schlagkräftige Bilanzkontrolle mit Biss“ (zum FISG; Bündelung der Bilanzkontrolle bei der BaFin, neue Befugnisse ab 01.01.2022).
