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Grün, lokal – und nachrangig: Was die „Bürgerbeteiligung“ am Windrad wirklich ist

Immer mehr Kommunen laden Bürger ein, sich „an Windrädern zu beteiligen“ – so auch die Stadtwerke Münster. Rechtlich handelt es sich dabei aber meist nicht um eine Beteiligung, sondern um ein Nachrangdarlehen. Finanztest und die Finanzaufsicht warnen seit Jahren vor genau dieser Verwechslung.

Die Stadtwerke Münster sammeln für ihre Windprojekte Geld der Bürgerinnen und Bürger ein: ab 500 Euro, bis 25.000 Euro, rund 4 Prozent Zinsen im Jahr, Laufzeit zehn Jahre. Beworben wird das als „Bürgerbeteiligung“ an der Energiewende vor Ort. Wer unterschreibt, wird jedoch nicht Gesellschafter, sondern Darlehensgeber – und zwar ein nachrangiger.

Was „qualifizierter Nachrang“ bedeutet

Das Kleingedruckte spricht von einem Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Zwei Dinge stecken darin. Erstens: Im Insolvenz- oder Liquidationsfall wird der Anleger erst bedient, nachdem alle anderen, nicht nachrangigen Gläubiger – allen voran die Banken – befriedigt sind. In aller Regel bleibt dann nichts. Zweitens, und das ist der Kern: eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre. Der Anleger darf sein Geld nicht einmal dann zurückverlangen, wenn die Rückzahlung das Unternehmen in die Insolvenz treiben würde. Das Kapital haftet damit wie Eigenkapital – ohne dass der Anleger die Rechte eines Gesellschafters hätte: kein Stimmrecht, kein Einblick, keine Kontrolle.

Der graue Kapitalmarkt lässt grüßen

Solche Nachrangdarlehen sind ein Klassiker des grauen Kapitalmarkts: Sie brauchen keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und unterliegen nicht ihrer laufenden Aufsicht. Statt eines geprüften Prospekts genügt oft ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) – drei Seiten, die die wesentlichen Risiken benennen, aber selten gelesen werden. Das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) verlangt diese Hinweise; es garantiert aber nicht die Werthaltigkeit der Anlage. Die BaFin bringt es auf den Punkt: Ein Darlehensgeber ist am Unternehmen nicht als Gesellschafter beteiligt – er trägt das Risiko, hat aber nichts zu sagen.

Warum das gerade bei Windkraft heikel ist

Finanztest hat Windpark-Beteiligungen wiederholt untersucht und rät: nur investieren, was man viele Jahre nicht braucht und im Totalverlust verschmerzen kann – höchstens fünf Prozent des Vermögens. Erschwerend kommt hinzu, dass Windparks oft zu 78 bis 90 Prozent über Bankkredite finanziert sind. Diese Banken stehen im Rang vor dem Bürger. Läuft das Projekt schlecht – schwacher Wind, Artenschutzauflagen, sinkende Einspeisevergütung –, trifft es den Nachrang-Gläubiger zuerst.

Was das für die Praxis heißt

Das heißt nicht, dass jede Bürger-Windkraft schlecht ist. Aber wer mitmacht, sollte wissen, worauf er sich einlässt. Drei Fragen helfen: Bin ich Gesellschafter oder Darlehensgeber? Ist mein Darlehen nachrangig – und gibt es eine Durchsetzungssperre? Und wie hoch ist der Fremdkapitalanteil des Projekts? Wer diese Antworten im VIB nachliest, versteht schnell: „Bürgerbeteiligung“ ist ein Marketingwort, „qualifiziertes Nachrangdarlehen“ die juristische Wahrheit. Vier Prozent Zinsen sind kein Geschenk, sondern der Preis für ein Risiko, das im Ernstfall bis zum Totalverlust reicht. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

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