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Aufsicht mit Warnschild – die BaFin und die neue Lust auf Private Markets

Auf ihrer Jahrespressekonferenz am 12. Mai 2026 hat die Finanzaufsicht den Verbraucherschutz zur gleichrangigen Aufgabe erklärt – und ausdrücklich vor dem wachsenden Vertrieb sogenannter Private-Markets-Produkte an Privatanleger gewarnt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betont, dass die Aufsicht über die Stabilität der Finanzbranche und der Schutz der Verbraucher zusammengehören. Bemerkenswert deutlich fiel dabei die Warnung vor einem Trend aus, der gerade in Mode kommt: der Öffnung der „Private Markets“ für Kleinanleger.

Was Private Markets sind

Gemeint sind Anlagen jenseits der Börse: Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen (Private Equity), Unternehmenskredite abseits der Banken (Private Debt) und Infrastrukturprojekte. Lange blieb dieser Markt Großanlegern vorbehalten. Neue Fondshüllen öffnen ihn nun auch für Privatanleger – allen voran der ELTIF (European Long-Term Investment Fund, ein europäischer langfristiger Investmentfonds).

Die Warnung der BaFin

Die Aufsicht beurteilt diesen Vertrieb zurückhaltend. Drei Punkte nennt sie: mangelnde Liquidität – das Geld ist oft über Jahre gebunden und lässt sich nicht täglich verkaufen –, hohe Kosten und fehlende Transparenz. Anleger sollten den Risikoindikatoren von ELTIFs nicht blind vertrauen. Die BaFin zieht die Parallele zu den offenen Immobilienfonds, die in der Finanzkrise die Rücknahme von Anteilen aussetzen mussten und viele Anleger jahrelang nicht an ihr Geld ließen.

Private Debt als Systemthema

Über den einzelnen Anleger hinaus sieht die Aufsicht Verwundbarkeiten im Private-Debt-Markt: Intransparenz und eine enge Vernetzung der Fonds untereinander und mit den Banken. Sie fordert mehr Transparenz und internationale Zusammenarbeit – ein Hinweis, dass hier ein künftiges Risiko für die Finanzstabilität heranwachsen könnte.

Und der Betrug am grauen Kapitalmarkt

Parallel meldet die BaFin über 800 Warnungen allein im Jahr 2025 vor unerlaubten Angeboten – auf betrügerischen Webseiten und in Messenger-Diensten – und kündigt an, unerlaubte Geschäfte verstärkt zu bekämpfen. Der graue Kapitalmarkt bleibt also ein Dauerthema, von dubiosen „KI-Trading“-Plattformen bis zu vermeintlichen Bürgerbeteiligungen.

Einordnung

Private Markets sind nicht per se schlecht – aber sie sind illiquide, teuer und schwer zu durchschauen. Für Kleinanleger taugen sie allenfalls als kleine Beimischung, die man jahrelang nicht braucht. Und der schön ausgewiesene Risikoindikator ist immer nur so gut wie die Annahmen dahinter. Wer nicht versteht, woran er sich beteiligt, sollte die Finger davonlassen. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

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