Über das Vermögen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden.…
Lockzinsen ohne Lizenz – die Warnungen vor gefälschten Festgeldportalen
Wer online nach den besten Zinsen für Tages- oder Festgeld sucht, stößt zunehmend auf Seiten, die seriös aussehen, es aber nicht sind. Im September 2026 warnen Stiftung Warentest und die deutsche Finanzaufsicht fast zeitgleich vor einer Welle gefälschter Zinsportale – und in der Schweiz führt die FINMA für denselben Zweck eine eigene Warnliste.
Worum es geht
Das Muster ist stets ähnlich: Eine Website verspricht Zinsen deutlich über dem Marktniveau – zuletzt wurden Sätze von rund 3,25 bis über 5 Prozent für vermeintlich sicheres Tages- oder Festgeld beworben. Häufig treten die Seiten unter dem Namen echter Banken auf oder ahmen bekannte Vergleichsportale und Nachrichtenseiten nach. Wer einzahlt, überweist auf Konten, die sich später niemandem zuordnen lassen; andere Seiten sammeln zunächst nur persönliche Daten, um sie weiterzuverkaufen. Für Sparerinnen und Sparer verschwimmt so die Grenze zwischen einem seriösen Zinsvergleich und einer reinen Betrugsseite.
Die Warnung von Stiftung Warentest
Stiftung Warentest führt eine laufend aktualisierte Warnliste Geldanlage. Sie erfasst, in den Worten der Tester,
„Fälle, in denen Banken, Sparkassen, Finanzdienstleister, Finanzvermittler, Finanzberater oder Anwälte Anlegern mit zweifelhaften Methoden oder falschen Versprechen Geldanlagen angedient haben“.
In der Aktualisierung von Mitte September 2026 nehmen dubiose Online-Tages- und Festgeldportale breiten Raum ein. Genannt werden Seiten, die den Namen echter Institute missbrauchen, gefälschte Vergleichsportale betreiben oder mit Platzhalter-Angaben wie einer „Musterstraße“ und einem „Max Mustermann“ im Impressum auffallen. Als Warnzeichen führt Stiftung Warentest unter anderem fehlende Erlaubnisse, nicht nachvollziehbare Geschäftsadressen, falsche Handelsregisterangaben, fehlende Identifizierungsverfahren und manipulierte Vertragsunterlagen an.
Die BaFin: keine Erlaubnis, kein Festgeld
Parallel veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abk. BaFin), die deutsche Aufsichtsbehörde über Banken und Finanzdienstleister, in derselben Woche eine ganze Serie von Verbraucherwarnungen zu solchen Angeboten. Zu einem der Fälle heißt es etwa:
„Nach den Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an.“
Damit ist der rechtliche Kern benannt: Wer in Deutschland gewerbsmäßig Einlagen entgegennimmt, betreibt ein Einlagengeschäft und braucht dafür eine Erlaubnis nach § 32 des Kreditwesengesetzes (Abk. KWG), des zentralen Aufsichtsgesetzes über Banken. Fehlt sie, kann die BaFin einschreiten und öffentlich warnen. Für Anleger ist das die entscheidende Prüffrage: Verfügt der Anbieter über eine Erlaubnis – oder tritt er nur so auf, als hätte er eine?
Die Schweiz: die Warnliste der FINMA
In der Schweiz besteht dieselbe Gefahr, und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Abk. FINMA), die schweizerische Aufsichtsbehörde über den Finanzmarkt, begegnet ihr mit einem vergleichbaren Instrument: einer öffentlichen Warnliste nicht bewilligter Anbieter. Die FINMA erläutert deren Aussagegehalt bewusst zurückhaltend:
„Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist.“
Der Eintrag weist aber darauf hin, dass das betreffende Unternehmen über keine Bewilligung verfügt und nicht von der FINMA beaufsichtigt wird. Dass die Betrugsmaschen grenzüberschreitend angelegt sind, zeigt sich schon daran, dass eines der von Stiftung Warentest genannten Portale den Namen einer echten Schweizer Gesellschaft missbraucht. Wer aus Deutschland auf ein vermeintlich schweizerisches Angebot stößt, sollte daher auch die schweizerischen Register heranziehen.
Wie man sich schützt
Vor jeder Einzahlung lässt sich mit wenigen Schritten viel Schaden vermeiden. In Deutschland führt die BaFin eine öffentliche Datenbank der von ihr beaufsichtigten Unternehmen und veröffentlicht ihre Warnungen; in der Schweiz lassen sich Bewilligungsträger und Warnliste bei der FINMA einsehen. Ein Anbieter, der dort nicht als beaufsichtigt geführt wird, aber überdurchschnittliche Zinsen verspricht, ist ein deutliches Warnsignal. Ebenso misstrauisch sollte machen, wer zur Zahlung auf ein Konto drängt, dessen Inhaber nicht zum angeblichen Anbieter passt, wer ein vollständiges, überprüfbares Impressum vermissen lässt oder wer vor dem eigentlichen Angebot vor allem persönliche Daten abfragt.
Einordnung
Die fast gleichzeitigen Hinweise von Stiftung Warentest, BaFin und FINMA zeigen ein gemeinsames Bild: In einem Zinsumfeld, in dem Sparer wieder aktiv nach Rendite suchen, nutzen unseriöse Anbieter das gestiegene Interesse an Tages- und Festgeld aus. Der wirksamste Schutz ist die nüchterne Vorabprüfung – erst die Erlaubnis, dann das Geld. Die öffentlichen Register und Warnlisten der Aufsichtsbehörden sind dafür das naheliegende und kostenlose Werkzeug.
