Wer Kryptowerte verwahrt, braucht jetzt eine Erlaubnis – die neue Aufsicht über das Kryptoverwahrgeschäft
Seit dem 1. Januar 2020 ist die Verwahrung von Kryptowerten für andere ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft. Wer Bitcoin und Co. für Kunden aufbewahrt, unterliegt seither der Aufsicht der BaFin – ein neuer Baustein im Anlegerschutz auf einem bis dahin weitgehend unregulierten…
