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Kein Entgelt fürs eigene Geschäft – der BGH kippt die Jahresgebühr beim Riester-Bausparen

Der Bundesgerichtshof erklärt Klauseln über Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen für unwirksam (Urteil vom 28. Juli 2026 – Aktenzeichen XI ZR 83/25) Eine Bausparkasse verlangte bei staatlich geförderten Riester-Bausparverträgen ein laufendes „Jahresentgelt“ – im Streitfall 15 beziehungsweise 24 Euro…

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