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Vorsicht vor betrügerischen Aufforderungsschreiben: „Dr. Herzog & Partner, Köln“

Ganz aktuell grassieren augenscheinlich fingierte bzw. betrügerische Aufforderungsschreiben einer angeblichen Anwaltskanzlei „Dr. Herzog & Partner“ aus Köln. Mit einem Schreiben mit Datum 28.07.2021 fordert eine Anwaltskanzlei Dr. Herzog & Partner mit Sitz in Köln von einem meiner Mandanten aus einem angeblichen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Köln insgesamt 499,65 Euro zuzüglich weiterer Kosten von 105,50 Euro, zusammen also 605,15 Euro.

Wenn mein Mandant aber innerhalb von 7 Werktagen einen Betrag von 349,65 Euro auf ein Konto eines „Zahlungsabwicklers“ in Grossbritannien bezahlen sollte, wäre die Sache verglichen.

 Staatswappen der Republik Österreich

Das Schreiben fällt schon mal ins Auge: Die Absender verwenden gleich im Briefkopf einen Adler mit rot-weiss-rotem Schild, das sehr an das Staatswappen der Republik Österreich erinnert (1).  Unter der angegebenen Adresse „Hauptstraße 86a, 51143 Köln“ befindet sich ein Anbieter von „Domiziladressen“, bei dem man eine Adresse mieten kann, und der die dort eingehende Post nachsendet (2), dass man dort eine Anwaltskanzlei findet, darf bezweifelt werden. Auch wenn die angegebene Internetseite einer „.com“-Domain zu einer Internetpräsenz führt, so ist diese zunächst einer Internetseite einer (echten) Anwaltskanzlei sehr ähnlich und auf den ersten Blick „sehr gut gemacht“. Bei der Suche nach einem Impressum, das bei inländischen Internetseiten zwingend vorgeschrieben ist, scheitert man bereits.

Drei angebliche Rechtsanwälte mit Foto

Auf der Internetseite findet man die im Aufforderungsschreiben angegebenen Namen von drei angeblichen Rechtsanwälten auch tatsächlich sogar mit Foto wieder (3) indes ist keine der genannten Personen im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer zu finden! Jeder tatsächlich zugelassene Rechtsanwalt ist dort verzeichnet und in dem tagesaktuell gepflegten Verzeichnis zu finden. Hinzu kommt eine Fachanwaltsbezeichnung „Forderungsrecht & Inkassorecht“, die zwar gut klingt, es nach der einschlägigen gesetzlichen Grundlage für solche Qualifikationen, der Fachanwaltsordnung, aber gar nicht gibt.

Zahlen Sie nicht – gehen Sie sofort zur Polizei

Wenn Sie ein solches Aufforderungsschreiben bekommen – oder in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis ein solches auftaucht, zahlen Sie bitte nicht! Gehen Sie mitsamt diesem Schreiben bitte sofort zur Polizei oder zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Dieses augenscheinlich betrügerische Forderungsschreiben hat noch mehrere Unstimmigkeiten in sich: An einer Stelle ist von einem „Urteil“ die Rede, weswegen der Empfänger zur Zahlung des Betrages von rund 500 – 600 Euro verpflichtet sein soll. Das Datum des angeblichen Urteils ist angegeben, das Aktenzeichen entspricht jedoch keinem gängigen gerichtlichen „Format“ (4). Zudem sollte die Zahlung bereits drei Wochen vorher erfolgt sein, bevor dieses angebliche Urteil ergangen sein soll (5). Die Absender behaupten dann auch noch – in sich widersprechend – dass sie einerseits eine „Verpfändung“ bereit wären „zurückzunehmen“ (5), wenn der Adressat die vorgenannte Summe bezahlen würde, man macht aber zugleich ein „Vergleichsangebot“ 150 Euro „billiger“ wohl in der Hoffnung, dass die geschockten Empfänger lieber schnell den geringeren Betrag bezahlen.

Geld auf nimmer wiedersehen

Die Zahlung soll auf ein Konto eines „Zahlungsabwicklers“ (6) erfolgen. Als Bankverbindung wird eine Bank in Großbritannien angegeben (7). Da können Sie sicher sein, dass Sie eine Zahlung, die Sie dorthin leisten würden, nie wieder bekämen. Erfahrungsgemäß werden solche Konten nur für eine kurze Zeit „offengehalten“, das eingegangene Geld dann abgehoben oder weitertransferiert und das Bankkonto geschlossen. Rückholung nahezu aussichtslos.

Schufa wird auch noch mißbraucht

Um dem augenscheinlich betrügerischen Schreiben den Anschein von Seriosität zu geben, wird  neben der Unterschrift  als „Fachanwalt für Forderungsrecht & Inkassorecht“ (8) auch noch das LOGO der Schufa Holding am Ende der zweiten Seite links unten eingebaut. Dabei wird behauptet, dass die angebliche Anwaltskanzlei auch noch „offizieller Partner“ der Schufa sei (9).

Dem zweiseitigen Schreiben beigegeben ist ein weiteres Blatt, das mit „Vorpfändung“ überschrieben ist. Rechtlich gibt es eine „Vorpfändung“ zwar, sie setzt aber das Bestehen eines tatsächlichen „Vollstreckungstitels“ voraus – was jedenfalls im Falle meines Mandanten nicht gegeben ist. Die Anwaltskanzlei soll angeblich einen „DGV (Deutscher Gewinnspiel-Verband)“ anwaltlich vertreten (10), wenn es aber schon keine „richtigen Anwälte“ sind, die da schreiben, so mag man auch an der Existenz eines solchen „Verbandes“ zweifeln.

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Letztlich wird auf diesem weiteren Blatt „Vorpfändung“ angegebenen, dass der „Vollstreckungstitel“, nicht wie auf Seite 1 genannt, ein „Urteil vom 28.07.2021“ sei, sondern ein „Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts in Köln vom 27.07.2021“ (11). Das fachkundige Publikum staunt hier erneut, denn neben dem falschen Gericht ist auch noch ein offensichtlich nur der Fantasie der Autoren entlehntes Quasi-„Aktenzeichen“ angegeben.

Mindestens diese 11 Positionen deuten auf einen eklatanten Betrug hin, der mit derartigen Aufforderungsschreiben versucht wird. Zahlen Sie keinesfalls auf ein solches Schreiben – gehen Sie bitte sofort zur Polizei oder zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Die Fotos des „Aufforderungsschreibens“ mit den hervorgehobenen 11 Postiionen finden Sie auf meinem offiziellen Instagram-Kanal unter @rechtsanwalt_moser – follow me.

#dieweltetwasgerechtermachen

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