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EUROZINS (Schweden) – alles Fake?

Unter der Domain „euro-zins.com“ warb ein „Anbieter“ von Finanzdienstleistungen mit Sitz in Schweden um das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern um das Kapital angeblich in rentierliche Kapitalanlagen zu investieren bzw. die Plattform für solche Investitionen zu bieten.

BaFin warnt vor EURO-ZINS

EUROZINS gab sich selbst als „Finanzportal“ bzw. „Finanzvermittler“. Dabei warb man um die Kunden, speziell aus dem deutschsprachigen Raum, mit einem „kostenlosen Konto“, über das man alle Angebote der Firma Eurozins in Anspruch nehmen konnte – also es wird alles als sehr kundenfreundlich und zugleich exklusiv dargestellt. Über die „Plattform“, die Eurozins anbot, sollte der Anleger „exklusiven Zugang zu einlagegesicherten Festgeld- und Tagesgeldern im europäischen Bereich“ erhalten. Die Abwicklung sollte über das Internetportal von Eurozins erfolgen.

Nachdem einige kritische Stimmen über EUROZINS nach dem Konzept und der angeblichen „Sicherheit“ der Anlagen fragten kam es zu Berichten in den Fachmedien (auch hier wurde berichtet). Dei BAFIN gab eine offizielle Warnung heraus:

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Stockholms Berghantering AB, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

EURO-ZINS ein zweites „Wire-Card“? knapp 2 Milliarden Euro!

Das Ausmaß des in Fachkreisen vermuteten Anlagebetruges betrifft mehr als 70.000 Anlegerinnen und Anleger mit mehr als 910 Millionen Euro. Der „Verlust“ bei Wirecard betrug nach Presseberichten etwa 1,9 Milliarden Euro.

Die Homepage der „EURO-ZINS“ ist zwischenzeitlich „offline“.

NICHT VERFÜGBAR

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unseren Support.

Recherchen meiner Anwaltskollegen bei SNP Schlawien Partnerschaft ergaben zudem, dass es zum angeblichen Betreiber der EUROZINS einer „Berghanterings AB, Schweden“ keine Informationen in offiziellen Registern zu finden sind. Ein „gut gemachter Fake“ oder schlicht ein weiterer Milliardenbetrug.

Betroffene Anleger sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Gerne berate ich Sie.

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