Überspringen zu Hauptinhalt

BGH bestätigt überwiegend Urteile gegen Verantwortliche einer bayerischen Kreissparkasse

Aufmerksame Beobachter erinnern sich an die Geschichte einer bayerischen Kreissparkasse im malerischen Oberbayern, die es sogar in die Bayerische Staatszeitung (BSZ) brachte. Am 14.05.2014 berichtete die BSZ unter der Überschrift „Ex-Landrat Kreidl: Vernichtendes Urteil“ über einen Prüfbericht des bayerischen Innenministeriums, der Gegenstand von Beratungen im Kommunal- und Innenausschuss des bayerischen Landtages war. Damit waren noch nicht die deutlich später folgenden Strafurteile von Landgericht München II (Urteil vom 08.04.2019 – Aktenzeichen W 5 KLs 64 Js 31544/14) und des Bundesgerichtshofs in Strafsachen (Urteil vom 18.05.2021 – 1 StR 144/20) gemeint.

Die bayerische Art des Zulangens – Reisen, Spenden, Geschenke

Der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, der ehemalige Miesbacher CSU-Landrat Jakob Kreidl und der damalige Vorstandsvorsitzende Georg Bromme kamen in die Schlagzeilen und in das Visier der Ermittler, weil u.a. die Sparkasse Reisen der Aufsichtsratsmitglieder mit deren Ehefrauen für über 70.000 Euro nach Wien und Stubai in Fünf-Sterne-Hotels bezahlte, aber auch der damalige Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, selbst passionierter Jäger, 13.500 Euro für den Schießstand eines Tiroler Jagdverbades ausgegeben hatte sowie weitere 30.000 Euro für eine private Geburtstagsfeier eines Verwaltungsratsmitglieds; auch soll es Geschenke für das Büro des Landrats Kreidl und Weihnachtsgeschenke an Kollegen aus Verwaltungsrat und Vorstand gegeben haben. „Das Landgericht ging von einem Gesamtschaden von 250.000 Euro aus“, so der BGH in seiner Pressemitteilung.

CSU-Landrat „bayerisch-barock, üblich, gewohnheitsmäßig“

Die politischen Wellen schlugen hoch – eine vom Innenministerium in München veranlasste Sonderprüfung bei allen 71 bayerischen Sparkassen ergab, dass sich diese „an die Grundsätze einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung“ hielten.

War der Fall aus Oberbayern ein Einzelfall? Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks mussten die Richter beim BGH über die üppige Art des bayerischen Hinlangens (oder besser „Zulangens“) sogar lachen, was in den „heiligen Hallen“ der hohen Senate eher eine Seltenheit sein dürfte:

Der Fall entlockte den Richtern in Karlsruhe, die sich bereits vergangene Woche damit beschäftigt hatten, schon den ein oder anderen Lacher. Sie scherzten beispielsweise, wie teuer der Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren Tausend Euro wohl sein müsse.

Jakob Kreidls Anwälte erklärten vor dem Bundesgerichtshof: Das Verhalten von Kreidl und Bromme damals sei ein „bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln“ gewesen. Man komme sich vor wie in einem Helmut-Dietl-Film, so einer der Anwälte.

(Quelle: BR24 „Urteil zur Miesbacher Sparkassenaffäre fällt“, 18.05.2021, letzter Abruf 18.05.2021, 22:30)

BGH bestätigt: Untreue, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme

Der Bundesgerichtshof bestätigte im wesentlichen die Verurteilungen wegen Untreue, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Nicht dass man in Baden kein Verständnis hätte für Lebensfreude und Genuss, aber das Klischee, das die Verteidiger des Ex-Landrates hier zu Zwecken der Verteidigung bedienten, das der bayerisch-barocken, üppig-üblichen, Spezlwirtschaft und Selbstbedienung an öffentlichen Geldern ist schal und schäbig, das sage ich als gebürtiger Bayer und Rechtsanwalt.

An den Anfang scrollen