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Negativzinsen jetzt auch für Städte und Gemeinden?

Die Augsburger Allgemeine berichtet in ihrer heutigen Ausgabe über eine weitere Auswirkung der Geldmarktpolitik der EZB unter Mario Draghi, der Politik des „billigen Geldes“:  Dei Banken und Sparkassen gehen dazu über von ihren Kunden ein sogenanntes „Verwahrentgelt“ zu verlangen, eine andere Formulierung für die Negativzinsen, die derzeit oberhalb des mit der Bank vereinbarten „Freibetrages“ mit 0,4 Prozent zu Buche schlagen.

Suche nach alternativen Anlagen

Anleger mit einem entsprechend hohen Vermögen sind auch die Städte und Gemeinden, die zudem verpflichtet sind, ihre Guthaben „sicher“ anzulegen. Das Erfordernis gemeindliches Vermögen „sicher“ anzulegen, also vor dem Verlust von Geldern aus dem Kapitalstamm geschützt, ist in den gemeindlichen Satzungen und in den Gemeindeordnungen verankert. Explizit unterliegen die Städte und Gemeinden einem „Spekulationsverbot“.

Deshalb suchen die Verantwortlichen nach „alternativen Anlageoptionen“ ist in vollem Gange. Bei der Suche nach den gesetzlich zulässigen Anlageformen beraten wir Sie gerne.

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