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Volle Kontrolle fürs Kleingedruckte – Namensschuldverschreibungen am grauen Kapitalmarkt

Bundesgerichtshof: Die Bedingungen unverbriefter Namensschuldverschreibungen unterliegen der uneingeschränkten AGB-Kontrolle – eine intransparente Mehrheitsklausel ist unwirksam (Urteil vom 18. Januar 2024 – Aktenzeichen III ZR 245/22) Am grauen Kapitalmarkt tragen die Produkte oft seriös klingende Namen. „Namensschuldverschreibung" ist so einer. Dahinter…

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