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Musterklage Diesel-Gate – vor Jahresende eintragen

Seit November 2018 gibt es die „Musterfeststellungsklage“. Dieser Klage kann sich jeder anschließen, der selbst ein Fahrzeug mit einem der betroffenen Motortypen erworben hat; z.B. bei VW, Audi, Skoda und Seat der Typ EA189 in verschiedenen Hubraumvarianten.

Der ADAC empfiehlt wegen einer evtl. zum Jahresende 2018 drohenden Verjährung, dass sich die Betroffenen noch dieses Jahr in das Klageregister online beim Bundesamt für Justiz ertragen.

Für diese Eintragung im Klageregister brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Eine Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist später anzuraten, denn die Eintragung in das Klageregister hemmt zunächst nur die Verjährung in „Ihrem Fall“. Die konkreten Ansprüche, die Ihnen zustehen, sind dadurch noch nicht geltend gemacht, so dass Sie diese in einem weiteren Verfahren geltend machen müssen.

Die Eintragung in das Klageregister ist kostenfrei und rechtlich möglich bis einen Tag vor Beginn des Musterverfahrens. Eine frühere Eintragung ist wegen der offenen Verjährungsproblematik dringend angeraten.

Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise, die das Bundesamt für Justiz bereitgestellt hat.

Gerne unterstützen wir Sie im weiteren Verfahren.

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