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VW Aktionäre sammeln sich zur Klage gegen AG

Die Manipulationen um die Abgaswerte bei VW sind jetzt auch in den Anwaltskanzleien angekommen. Die US-Umweltbehörde EPA hat am 18.09.2015 in Washington mitgeteilt, dass Volkswagen im Verdacht steht, die Messungen der Schadstoffe bei Abgastests zu manipulieren. Der damalige Vorstandschef Winterkorn bekundete am Sonntag, 20.09.2015, dass er sich um die Aufklärung bemühen wolle. Zugleich räumte er „Unregelmäßigkeiten“ ein. Damit war der „Startschuss“ gesetzt für Kursrückgänge an den Börsen ab dem Montag, 21.09.2015.

Die verspätete Mitteilung des Konzerns am 22.09.2015 bestätigte den Verdacht und die Aktionäre der Volkswagen AG waren zu Recht stinksauer. Der Kurs der VW Stammaktie setzte am 21.09.2015 zum Kurssturz an. Während am 17.09.2015 der Kurs an der Börse Frankfurt noch bei 167,60 Euro lag, war dieser Kurs am 21.09.2015 bei 114,59 Euro. Am 01.10.2015 schloss der Kurs bei 105,95 Euro. Die Aktie hat binnen weniger Tage mehr als 36 % an Wert verloren. Gegenüber dem Kurs am 20.03.2015 von 241,33 Euro sind das sogar mehr als 56 %. Seit Oktober/November 2007 sind die Kursrückgänge noch eindrücklicher: der Höchstkurs der Stammaktie lag bei mehr als 392 Euro.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Medienberichten Ermittlungen gegen Volkswagen wegen des Verdachts des Verstosses gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht eingeleitet. Die VW Aktionäre, die VW Aktien (nach derzeitiger Branchenkenntnis) ab dem Jahr 2007/2008 gekauft haben, haben möglicherweise einen vollständigen Schadensersatzanspruch gegen VW – Einstandspreis gegen Aktien oder Ersatz des Kursdifferenzschadens.

Aktionäre sollten sich nicht zu lange Zeit lassen: Par. 37 b Wertpapierhandelsgesetz [in der Fassung 30.10.2004 – 09.07.2015] sieht eine Verjährungsfrist für diese Ansprüche von einem Jahr ab Kenntnis bzw. drei Jahren ab Unterlassung vor. Damit verjähren die Ansprüche sehr wahrscheinlich spätestens mit Ablauf des 22.09.2016. Aus den Ermittlungen der BaFin oder der Staatsanwaltschaft wird sich ergeben, wann VW die Ad-hoc-Mitteilung spätestens hätte veröffentlichen müssen. Erste Schadensersatzklagen von Aktionären sind angekündigt bzw. auch schon eingereicht. Auch wenn es zu einem Kapitalanleger-Musterverfahren kommen dürfte, muss jeder geschädigte Aktionär zunächst selbst eine Schadensersatzklage einreichen.

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