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50.000 und kein Kunde mehr – die BaFin und die Geldwäsche-Bremse bei N26

Wachstum ist kein Selbstzweck, wenn die Kontrollen nicht mithalten: Die Finanzaufsicht hält der Smartphone-Bank N26 eine Obergrenze von 50.000 Neukunden im Monat auf und lässt einen Sonderbeauftragten im Haus. Der Grund sind anhaltende Mängel bei der Geldwäscheprävention (BaFin-Maßnahme, öffentlich gemacht am 17. Juli 2023).

Worum es geht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – die deutsche Aufsichtsbehörde über Banken und Finanzdienstleister – hatte der N26 Bank AG bereits Beschränkungen auferlegt und diese nun verlängert und verschärft. Betroffen ist eine sogenannte Neobank, also eine rein digital, ohne Filialen betriebene Bank, die ihre Konten über eine App eröffnet. Gerade das schnelle, papierlose Onboarding macht solche Institute für Kriminelle interessant – und die Kontrollsysteme umso wichtiger.

Was die BaFin angeordnet hat

Im Kern bleibt es bei einer Wachstumsbremse: N26 darf weiterhin höchstens 50.000 Neukundinnen und -kunden pro Monat aufnehmen. Zusätzlich behält die Aufsicht einen Sonderbeauftragten im Haus, der die Umsetzung der Auflagen überwacht. Das Institut muss nach der Anordnung „angemessene technisch-organisatorische und personelle Maßnahmen“ ergreifen – konkret ein hinreichendes EDV-Monitoring, eine Qualitätssicherung und wirksame Kontrollen ausgelagerter Tätigkeiten, insbesondere im Verdachtsmeldewesen.

Die Begründung

Die BaFin stellte fest, das Institut habe „trotz einiger Fortschritte nach wie vor Defizite in seinen Systemen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. Rechtlich stützt sich die Maßnahme auf das Kreditwesengesetz (Abk. KWG) und das Geldwäschegesetz (Abk. GwG); veröffentlicht wurde sie nach § 60b KWG und § 57 GwG. Der zugrunde liegende Bescheid war bereits seit dem 31. März 2023 bestandskräftig.

Einordnung

Für Kundinnen und Kunden ist eine solche Anordnung kein Grund zur Panik: Die Einlagen sind gesichert, das Konto funktioniert weiter. Die Maßnahme zeigt aber, dass die Aufsicht bereit ist, das Wachstum eines Instituts spürbar zu bremsen, wenn die Geldwäschekontrollen nicht Schritt halten. Für den Finanzplatz ist das ein wichtiges Signal: Geldwäscheprävention ist kein lästiges Beiwerk, sondern Kern einer funktionierenden Bankenaufsicht – und der Preis für vernachlässigte Kontrollen kann das eigene Geschäftsmodell treffen. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

Quelle: BaFin-Maßnahme gegen die N26 Bank AG, öffentlich gemacht am 17.07.2023 (Bescheid bestandskräftig seit 31.03.2023).

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