Überspringen zu Hauptinhalt

Frisches Kapital, neue Regeln – der Bund will die Börse für Gründer öffnen

Leichterer Börsengang, digitale Aktien, steuerlich geförderte Mitarbeiterbeteiligung: Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz will die Bundesregierung den deutschen Kapitalmarkt aufmöbeln. Am 16. August 2023 hat das Kabinett den Regierungsentwurf beschlossen – ein Gesetz, das mehr verändert, als sein sperriger Name verrät.

Das Ziel

Deutschland gilt als kapitalmarktscheu: Junge Wachstumsunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finden hierzulande schwer an die Börse und weichen oft ins Ausland aus. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll den Standort attraktiver machen – es soll, so das Bundesfinanzministerium, „den deutschen Finanzstandort stärken“ und „die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern“. Ein Bündel aus Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Steuerrecht, geschnürt für den Zugang zu frischem Kapital.

Was sich am Kapitalmarkt ändern soll

Der Weg an die Börse wird billiger und einfacher: Die für einen Börsengang nötige Mindestkapitalisierung sinkt von 1,25 Millionen auf 1 Million Euro, auf einen zusätzlichen Mitantragsteller kann verzichtet werden. Neu eingeführt werden Mehrstimmrechtsaktien – Aktien, die pro Stück mehr als eine Stimme tragen (bis zu einem Verhältnis von 10:1). Damit können Gründer auch dann die Kontrolle über ihr Unternehmen behalten, wenn sie über die Börse viel Kapital aufnehmen und ihren Kapitalanteil verwässern.

Die Aktie wird digital

Ein zweiter Schwerpunkt ist die Digitalisierung des Wertpapiers. Künftig sollen auch elektronische Aktien möglich sein, eingetragen in ein elektronisches Wertpapierregister oder ein Kryptowertpapierregister – also in ein auf Blockchain-Technik gestütztes Register. Für den Anlegerschutz wichtig: Geht der Verwahrer solcher Kryptowerte insolvent, sollen die Anleger ihre Werte aussondern können, sie fallen also nicht in die Insolvenzmasse.

Mehr für die Mitarbeiter

Auch die Beteiligung von Beschäftigten am eigenen Arbeitgeber wird gefördert: Der jährliche Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen steigt deutlich – von 1.440 auf 5.000 Euro. Die gefürchtete Dry-Income-Problematik, bei der Beschäftigte Anteile versteuern müssen, bevor sie überhaupt Geld dafür gesehen haben, wird durch eine aufgeschobene Besteuerung entschärft.

Einordnung

Für Anlegerinnen und Anleger ist das Gesetz ein zweischneidiges Schwert – und gerade deshalb interessant. Einerseits verspricht es mehr börsennotierte Unternehmen und damit mehr Anlagemöglichkeiten in Deutschland. Andererseits verschieben Mehrstimmrechtsaktien die Machtverhältnisse zulasten der einfachen Aktionäre: Wer investiert, trägt Kapital bei, hat aber womöglich wenig zu sagen. Das ist gesetzgeberisch gewollt, verlangt vom Anleger aber einen genauen Blick in die Satzung. Der Entwurf wird nun im Bundestag beraten; wer in junge Wachstumswerte investiert, sollte die weitere Entwicklung verfolgen.

An den Anfang scrollen