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Hundert Euro am Tag – wie die europäische Bankenaufsicht die Sberbank Europe abwickelte
Vier Tage nach Ausbruch des Ukrainekriegs war die europäische Tochter der russischen Sberbank am Ende. Innerhalb eines Wochenendes fror die Bankenaufsicht das Institut ein – und reduzierte den Zugang der Sparer für kurze Zeit auf hundert Euro pro Tag (EZB-/SRB-Maßnahmen vom 28. Februar 2022).
Worum es geht
Die Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien war die in der Europäischen Union beaufsichtigte Tochter der russischen Sberbank. In Deutschland trat sie über ihre Frankfurter Zweigniederlassung „Sberbank Direct“ auf und warb mit Tages- und Festgeld um Einleger. Mit Ausbruch des Ukrainekriegs am 24. Februar 2022 geriet die Bank binnen Tagen in eine existenzielle Schieflage.
Die Feststellung der EZB
Den ersten Schritt machte die Europäische Zentralbank (Abk. EZB) als oberste Aufseherin der großen Banken im Euro-Raum. Sie stellte am 28. Februar 2022 fest, dass die Sberbank Europe AG und ihre Töchter in Kroatien und Slowenien „ausfallen oder wahrscheinlich ausfallen“ – im englischen Original der Fachbegriff „failing or likely to fail“. Der Grund, wörtlich aus der Mitteilung der EZB: Die Banken hätten „erhebliche Einlagenabflüsse infolge der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen auf ihren Ruf“ erlitten (im Original: „significant deposit outflows as a result of the reputational impact of geopolitical tensions“). Mit anderen Worten: Verunsicherte Kunden zogen ihr Geld so schnell ab, dass die Bank ihre Zahlungsfähigkeit verlor – ein klassischer Bankensturm, ausgelöst durch die kriegerische Situation und Sanktionen.
Welche Sanktionen standen dahinter? Bereits am 24. Februar 2022 belegte das US-Finanzministerium über sein Sanktionsbüro (Office of Foreign Assets Control, Abk. OFAC) die Sberbank mit sogenannten Korrespondenzbank-Sanktionen: US-Banken mussten ihre Konten für die Sberbank schließen und Zahlungen von oder an sie ablehnen – mit einer Abwicklungsfrist bis zum 26. März 2022. Damit war die größte russische Bank faktisch vom US-Dollar-Zahlungsverkehr abgeschnitten. Einen Tag später, am 25. Februar 2022, beschloss die Europäische Union ihr zweites Sanktionspaket gegen Russland mit weitreichenden Beschränkungen im Finanz-, Energie- und Technologiesektor. Schon die Kombination aus Kriegsbeginn und den ersten Sanktionen genügte jedoch, um die Kundschaft in Scharen zum Abzug ihrer Einlagen zu bewegen.
Der Abwicklungsausschuss zieht den Stecker
Die Feststellung der EZB löste den europäischen Abwicklungsmechanismus aus. Zuständig ist der Einheitliche Abwicklungsausschuss (englisch Single Resolution Board, Abk. SRB) – die EU-Behörde, die über das Schicksal ausfallender Großbanken entscheidet. Er verhängte ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot, ein sogenanntes Moratorium, das die österreichische Finanzmarktaufsicht (Abk. FMA) als nationale Behörde umsetzte. Die Zahlungs- und Lieferpflichten der Bank wurden eingefroren – mit einer einzigen, eng bemessenen Ausnahme für die Sparer: Einleger erstattungsfähiger Einlagen sollten täglich Zugriff auf einen „angemessenen Betrag dieser Einlagen in Höhe von 100 Euro“ behalten. Das Moratorium war straff befristet – bis zum 1. März 2022, 23:59 Uhr. In dieser Atempause wurde entschieden, wie es weitergeht.
Wie es ausging
Für die beiden Töchter in Kroatien und Slowenien sah der SRB ein öffentliches Interesse an der Fortführung und ebnete den Weg für ihren Verkauf – die Geschäfte liefen unter neuen Eigentümern weiter. Für die Wiener Muttergesellschaft dagegen verneinte der Abwicklungsausschuss ein öffentliches Interesse an einer Abwicklung mit den Sonderinstrumenten. Sie wurde deshalb nach dem regulären österreichischen Insolvenzrecht abgewickelt.
Was das für deutsche Sparer bedeutete
Hier lag der für deutsche Kunden entscheidende, leicht zu übersehende Punkt: Weil „Sberbank Direct“ nur eine Zweigniederlassung der österreichischen Bank war, richtete sich der Schutz ihrer Einlagen nicht nach der deutschen, sondern nach der österreichischen Einlagensicherung. Für sie galt der EU-weite Mindeststandard: Einlagen sind „bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Einleger und Bank geschützt“. Die Entschädigung war innerhalb weniger Arbeitstage zu leisten. Dass ein deutscher Sparer plötzlich mit einer ausländischen Sicherungseinrichtung zu tun hatte, war für viele eine Überraschung – rechtlich aber die Konsequenz daraus, bei der Zweigniederlassung einer ausländischen Bank angelegt zu haben.
Einordnung
Der Fall Sberbank Europe war die erste Bewährungsprobe des europäischen Abwicklungsregimes unter dem Eindruck eines aktuellen militärischen Konfliktes – und sie funktionierte: kein Steuergeld, keine Panik, die gesicherten Einlagen blieben geschützt. Für Anleger bleibt eine praktische Lehre. Wer bei einer Bank mit ausländischem Sitz oder bei der deutschen Zweigniederlassung eines ausländischen Instituts anlegt, sollte wissen, welche Einlagensicherung im Ernstfall greift und bis zu welcher Höhe. Gerade bei überdurchschnittlich hohen Zinsen lohnt der Blick, wessen Sicherungssystem hinter dem Angebot steht. Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Ihre Einlagen oder Kapitalanlagen im Krisenfall geschützt sind, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!
Quellen: EZB, Feststellung „failing or likely to fail“ v. 28.02.2022; FMA Österreich, Moratorium (SRB-Beschluss) v. 28.02.2022; BaFin, Verbrauchermeldung zur Sberbank Europe AG; US-Finanzministerium/OFAC, Sanktionen v. 24.02.2022; Rat der EU, zweites Sanktionspaket v. 25.02.2022.
