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Alphapool GmbH Leipzig – Insolvenz angemeldet

Das Geschäftsmodell klang interessant: Forderungen aus Bausparverträgen und Lebensversicherungen wollte die in Leipzig (vormals Saarbrücken) ansässige alphapool GmbH ankaufen und den Anlegern später Guthaben ausbezahlen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte der „alphapool“ im Oktober 2014 das unerlaubte Geschäftsmodell:

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den Versicherungs- und Bausparverträgen betreibt die Alphapool GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Den Antrag der Alphapool GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung der BaFin anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20. Januar 2015 abgelehnt. Die hiergegen von der Alphapool GmbH eingelegte Beschwerde hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 25. Juni 2015 zurückgewiesen.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 5. Mai 2015 ist für die Alphapool GmbH ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden.

(Quelle: BaFin)

In der unmittelbaren Folge hat das Amtsgericht in Leipzig die vorläufige Insolvenz eröffnet:

Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 840/15

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der alphapool GmbH, Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31037
vertreten durch den Geschäftsführer Gernot Fuhr
– wurde am 05.05.2015 um 15.00 Uhr Rüdiger Bauch, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 269720, Telefax 0341 2697210, Email geschäftlich RBauch@schubra.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

– wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

Auch hier gilt: sobald der Insolvenzverwalter das Gutachten über das Vorliegen eines Insolvenzgrundes beim Amtsgericht abgeliefert hat und das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet ist, können die betroffenen Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Parallel dazu empfehlen wir die Prüfung der Ansprüche gegen die Anlageberater, die für das entsprechende Anlagegeschäft geprüft haben sollten, ob eine Erlaubnis der BaFin zu dem Geschäftsmodell der alphapool GmbH vorlag und ob das Anlagekonzept überhaupt, nach den Kriterien der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, einer Plausibilitätsprüfung standhält. Zu dieser Prüfung ist jeder Anlageberater im Mindestmaß verpflichtet.

Wir beraten Sie gerne!

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