BaFin warnt: "Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte" Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt. Auf ihrer Homepage…
BaFin warnt vor „HansaSpar“
Unerlaubte Geschäfte – BaFin ermittelt gegen „HansaSpar“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass die „HansaSpar“, „mit angeblichem Sitz in Hamburg, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.“, so in der Originalmitteilung der BaFin.
Nach den werblichen Selbstanpreisungden von „HansaSpar“ im Internet sieht die BaFin einen Anfangsverdacht, dass die „HansaSpar“ unerlaubt Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen im Inland benötigen jedoch eine Erlaubnis nach dem KWG bzw. WpIG. Eine solche scheint die „HansaSpar“ nicht zu haben.
Einige Aussagen auf der Internetseite mahnen zur Vorsicht. So heißt es dort unter anderem:
100 % abgesichert durch EU Einlagensicherung Alle bei HansaSpar angebotenen Tages- und Festgeldkonten unterliegen je Anleger und Bank bis zu einem Betrag von 100.000 Euro der EU-weit harmonisierten Einlagensicherung.
zweifelhaftes Impressum – zweifelhafte Werbung
Das ist kein korrekter Hinweis auf eine Einlagensicherung. „Je nach Anleger und Bank“ kann auch bedeuten, dieser Anleger oder jene Bank haben gerade keine Einlagensicherung bzw. sind nicht entsprechend abgesichert. Ihr Geld ist deshalb – entgegen dem werblichen Spruch – erfahrungsgemäß eher nicht sicher. Umsicht und Vorsicht sind jetzt geboten.
Auch das Impressum der Internetseite wirft Fragen auf: Angeblich soll die „HansaSpar“ eine Tochter von „Check 24“ sein und ihren Sitz in Hamburg haben. Das Impressum sieht aber durch unschöne Formatierung und unterschiedliche Schriftarten eher mal schnell „zusammenkopiert“ aus, als authentisch.
Deshalb gibt die BaFin folgende Warnung heraus:
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Sie sollten eine Einzahlung bei Hansa Spar bzw. ein Investment über Hansa Spar für sich sehr kritisch prüfen. Bei Fragen rund ums ANlagercht, fragen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder rufen Sie mich an.