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MEGA 4 – sorglos durch Patronatserklärung?

Die Anleger im Immobilienfonds MEGA 4 werden derzeit mit Post geradezu überhäuft. Neu erhielten sie ein Schreiben einer Fundamentum Wohnbau GmbH mit Sitz in Berlin, unterschrieben durch Stefan Claus, das an die Geschäftsführung des MEGA 4-Fonds gerichtet war. Dieses Schreiben ist mit „Harte Patronatserklärung“ überschrieben. Viele Anleger fragen sich, ob das 1%-Kaufangebot dadurch „sicherer“ würde.
Rücktrittsvorbehalte im Kaufangebot
Das Kaufvertragsangebot der CNC Berlin Invest 7 GmbH beinhaltet einige (unterschiedlich) formulierte Rücktrittsvorbehalte.
Zudem ist das Risiko einer Freistellungserklärung im Innenverhältnis (also kein Schuldnerwechsel im Außenverhältnis zu den Gläubigern, was der gesetzlichen Nachhaftung widerspräche) die Solvenz des Erwerbers und Freistellungsschuldners.
Augenscheinlich waren wir mit unserer ersten Einschätzung gut gelegen, was die Solvenz der CNC angeht, denn jetzt kommt mit Schreiben vom 26.02.2018 eine Patronatserklärung (vom 23.02.2018) einer weiteren Gesellschaft, der Fundamental Wohnbau GmbH, ebenfalls eine Gesellschaft der CLAUS Unternehmensgruppe.
Haftungshöchstbetrag und ungewisser Kapitalbedarf
Per Saldo erreicht der „absolute Haftungshöchstbetrag“, den die Fundamentum Wohnbau GmbH der CNC zu stellen bereit ist (lediglich) 5% des gezeichneten Kapitals (ca. 75 Millionen Euro Zeichnungskapital x 5 % = 3,75 Mio Euro).
Diese 3,75 Mio Euro entsprechen etwa 9 Prozent des derzeitigen Standes der Verbindlichkeiten von etwa 42 Millionen Euro.
Ob dieser „absolute Haftungshöchstbetrag“ ausreicht, um die Nachhaftung der Anleger zu decken, kann heute verläßlich niemand sagen. Die Fondsgeschäftsführung geht nach derzeitigen Berechnungen davon aus, dass ein Kapitalbedarf besteht von mindestens 50,4 Mio Euro und sich bei dem Verkauf der Immobilie zum Angebot von Albulus in Höhe von 45 Mio. Euro eine Unterdeckung von rund 5,4 Mio Euro ergäbe.
Die Patronatserklärung von maximal 3,75 Mio Euro wäre damit schon offensichtlich zu schwach ausgestattet. Unabhängig davon kann keine Gewissheit bestehen, ob die Fundamentum Wohnbau GmbH zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Freistellungsanspruches in der dann benötigten Höhe liquide Mittel hat oder bereitstellen kann.
Bei Fragen rund um Ihre Kapitalanlage – wir beraten Sie gerne!

 

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