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Prokon droht Anlegern mit Insolvenz

So gut können die Geschäfte gar nicht laufen, wie das die PROKON Verantwortlichen in ihren Roadshows darzustellen suchen. Die ARD berichtete bereits im August 2013 über die Werbeveranstaltungen. Professor Uwe Nölte von der DHBW Karlsruhe rechnete nach und kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass PROKON das Geld ausgehen muss. Wie berichtet, garantiert PROKON für seine Genussrechstgeber Renditezahlungen von bis zu 8 %. Dagegen steht die realistische Rendite von nur 1-2%. Die Vermutung eines „Schneeballsystems“ liegt dabei nahe.

Nachdem die Stiftung Warentest bereits vor Genussrechten als risikobehaftete Form der Kapitalanlage und damit „für Privatanleger ungeeignet“ warnte, wurden von dort die bisher vorliegenden Bilanzzahlen von PROKON ausgewertet. Ergebnis der Fachleute von Stiftung Warentest: Das Eigenkapital ist bei PROKON schon seit Ende August 2013 aufgebraucht.

Durch die kritische Berichterstattung sensibilisiert, wenden sich nun die Genussrechtsgeber an PROKON und kündigen ihre Beteiligungen. Dadurch wird die Liquidität bei PROKON, das von mehr als 75.000 Anlegern rund 1,4 Milliarden Euro an Genussrechtskapital eingesammelt hat, weiter belastet. PROKON holt jetzt zum „Gegenschlag“ aus und droht den Anlegern mit dem Gang in die Insolvenz, sollten die Anleger nicht bereit sein, auf eine Kündigung bis Ende Oktober 2014 zu verzichten und eine Rückzahlung des eingelegten Kapitals bis 12 Monate danach zu dulden. Auch sollen Zinsen nicht mehr ausgezahlt, sondern dem „Genussrechtskonto“ gutgeschrieben werden.

In dem Rundschreiben von PROKON an seine Anleger vom 10.01.2014 geschickt hat und das auch auf der PROKON-homepage einsehbar ist, appelliert die Geschäftsführung an die Anleger, das Kapital nicht nur nicht zu kündigen sondern nach Möglichkeit das Genussrechtskapital aufzustocken. Wer unsicher sei, solle sich an die Anlegergemeinschaft „Freunde von PROKON“ wenden, die als „unabhängiger Ansprechpartner“ angepriesen wird. Diese „Unabhängigkeit“ drängt sich nicht von jeher auf.

Wer seine Beteiligung in absehbarer Zeit kündige oder die Kündigung nicht „zurückziehe“ (ein entsprechendes Feld „bitte ankreuzen“ ist auf der zweiten Seite des Rundbriefs vorgesehen), wird mit dem in Fettdruck  Satz konfrontiert „Eine Insolvenz von PROKON nehme ich bewusst in Kauf“.

Ein Problem stellt sich in der Tat: Das Genussrechtskapital hat die Funktion von Eigenkapital der Gesellschaft. Die Anleger sind damit Kapitalgeber bzw. Darlehensgeber an die Gesellschaft. Im Fall der Insolvenz wird das eingezahlte Kapital Teil der Insolvenzmasse. Geschädigte Anleger hätten dann keinen Anspruch im Insolvenzverfahren gegen die  eigene Gesellschaft. Nach Meldungen der ARD haben  Anleger Beteiligungen im Wert von bereits 150 Millionen Euro gekündigt. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) wird mit den Worten zitiert, es sei jetzt mit einem „Windhundrennen“ der Anleger um die Rückzahlung des Genussrechtskapitals zu rechnen. http://boerse.ard.de/anlagestrategie/geldanlage/das-ist-wie-erpressung100.html

Betroffene Anleger können sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne!

 

 

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