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PROKON: Nachrang der Genussrechtsforderungen scheint vom Tisch

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien ist durch Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 01.05.2014 (Aktenzeichen 28 IE 1/14) endgültig eröffnet worden. Der Beschluss lautet auszugsweise:

– 28 IE 1/14 –
(vormals 28 IN 11/14 P)

B e s c h l u s s
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen der
PROKON Regenerative Energien GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe,
eingetragener Sitz: Itzehoe, Registergericht Pinneberg (HRB 8556 PI), vertreten durch den Geschäftsführer Carsten Rodbertus, Burgviert 17, 25582 Hohenaspe, den Geschäftsführer Henning Mau, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, und den Geschäftsführer Ralf Dohmann, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe,

Geschäftszweig: Projektierung, Erwerb und Betrieb von Windparks u.a.,

wird auf die Anträge vom 10.01.2014 und 22.01.2014, beim Gericht eingegangen am 13.01.2014 und 22.01.2014, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2014, um 10:08 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der mit Beschluss vom 10.02.2014 bestellte vorläufige Gläubigerausschuss wird in der bisherigen Besetzung beibehalten.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2014 unter Beachtung des § 174 InsO unter folgender Anschrift beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden:

Dr. Dietmar Penzlin
Insolvenzverwalter über das Vermögen der
PROKON Regenerative Energien GmbH
Alstertor 9
20095 Hamburg

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Dienstag, 22. Juli 2014, 11:00 Uhr

Ort der Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist:
Hamburg Messe, Halle B6 (Eingang Süd), Karolinenstraße 1, 20355 Hamburg

 

(Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de)

Besonders wichtig für die Anleger bei PROKON ist jetzt eine fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderung im Insolvenzverfahren, damit diese auch im laufenden Verfahren berücksichtigt wird. Der Insolvenzverwalter kündigt auf seiner Homepage an, dass er die entsprechenden Formulare ab Mitte Juli an alle Gläubiger verschicken wird.

Bis dahin sollten Anleger von einer individuellen Anmeldung noch absehen, da dies bei der Fülle von zu erwartenden Forderungsanmeldungen zu einer erheblichen Verfahrensverzögerung führen dürfte.

Erfreulich für die Anleger dürfte auch sein, dass das Amtsgericht Itzehoe und der Insolvenzverwalter davon ausgehen, dass die Genussrechtsforderungen nicht nachrangig sind. Die Forderungen der Genussrechtsinhaber machen laut Insolvenzverwalter Dr. Penzlin rund 95% der Gesamtverschuldung der PROKON aus. Auch geht der Insolvenzverwalter davon aus, „dass weder ein Totalausfall (0 %) noch eine Vollbefriedigung (100 %) zu erwarten ist. Nur rein vorläufig kann davon ausgegangen werden, dass nach erfolgter Verwertung eine Insolvenzquote in einer Bandbreite von 30 % bis 60 % erreicht werden könnte“, schreibt der Insolvenzverwalter.

Bei Ihrer Forderungsanmeldung und der Vertretung Ihrer Interessen im Insolvenzverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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