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Raus aus teuren Darlehensverträgen – Widerruf vielfach möglich

Das Thema falsche Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen ist immer noch aktuell und in den Medien präsent. Viele Kunden, die Darlehensverträge abgeschlossen haben, sind davon betroffen, denn:

Die Darlehenszinsen sind derzeit auf einem historisch niedrigem Stand. Viele Darlehensnehmer müssen aber für ihr bereits bestehendes Darlehen deutlich höhere Zinsen bezahlen. Manche Darlehensnehmer wollen auch ein bestehendes Darlehen vorzeitig zurück zahlen, müssen dann aber oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen an die Darlehensgeber bezahlen.

Dabei gibt es jedenfalls für Verbraucher sehr wohl eine Möglichkeit, sich von ihren bestehenden Darlehensverträgen zu lösen.

Denn vor Abschluss des Darlehensvertrag müssen Kunden bei Verbraucherdarlehensverträgen über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehren. Fehlt eine solche Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, so steht den Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, die Möglichkeit des Widerrufs zu, da die Frist in diesem Fall nie zu laufen begonnen hat. Ein Widerruf ist somit auch jetzt noch möglich.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jüngst gemeldet, dass nach ihrer eigenen Erhebung mittlerweile fast 80 % der ihr vorliegenden Widerrufsbelehrungen fehlerhaft seien. Besonders viele falsche Widerrufsbelehrungen haben demnach die ING-DiBa AG, die DSL-Bank, die Deutsche Bank AG, die DKB Deutsche Kreditbank AG und die Commerzbank AG ihren Kunden vorgelegt. Aber auch Sparkassen und Volksbanken sowie diverse andere Banken haben nach der Studie der Verbraucherzentrale Hamburg nicht selten falsche Widerrufsbelehrungen verwandt.

Auch bei uns hat sich in der täglichen Praxis nach Überprüfung einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungen bestätigt, dass eine große Anzahl hiervon fehlerhaft ist, so dass für viele Mandanten einen Widerruf bereits erfolgreich durchgesetzt werden konnte.

Somit haben die Darlehenskunden eine legale Möglichkeit, sich auch noch viele Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags mit damals hohen Zinsen – ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung – von diesem zu lösen. Sie können dann den Vertrag zu einem aktuellen Zinssatz weiterführen. Das führt in vielen Fällen zu einer deutlichen Zinsersparnis.

Wir raten betroffenen Kunden daher, die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

 

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