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#RichtigMosern – Und ewig lockt der Zins … (Kölner Klüngel II · Folge 1)

Serie #RichtigMosern · Kölner Klüngel II · Folge 1

Wie ein Prozesskostenfonds vom grauen Kapitalmarkt „6 % garantiert“ versprach – und der Prospekt das Wichtigste verschwieg.

Ein Kommentar von Michael R. Moser und Prof. Dr. Darius O. Schindler

„6 % Rendite garantiert.“ Es gibt Sätze, die klingen zu gut, um wahr zu sein – und sind es dann auch nicht. Kurz nach der Jahrtausendwende sammelte eine Initiatorin vom grauen Kapitalmarkt mit genau diesem Versprechen von rund 8.000 Anlegern nahezu 80 Millionen Euro ein, verteilt auf vier Prozesskostenfonds. Das Geschäftsmodell klang bestechend: Man finanziere aussichtsreiche Prozesse ab einem halben Million Euro Streitwert, an denen die Kläger sonst am Kostenrisiko scheitern würden – angeblich 30.000 solcher Verfahren pro Jahr allein in Deutschland, ein verzichtetes Forderungsvolumen von rund zwei Milliarden. Wer wollte da nicht mitverdienen?

Zwei Zahlen, ein Widerspruch

Nach außen warb man mit einer Erfolgsquote von 70 Prozent und stellte den Zeichnern eine kumulierte Rendite von 45 Prozent in Aussicht. Nach innen rechnete man anders. Die Zeitschrift Finanztest hielt schon Anfang 2007 fest:

„[Die Initiatorin] wirbt mit einer Erfolgsquote von 70 Prozent. (…) Doch intern rechnet [sie] anders: Bei den finanziellen Rückstellungen für Prozesskosten geht sie laut einem Bericht der AG-Hauptversammlung 2006 davon aus, dass 80 Prozent der Fälle vor Gericht verloren werden.“ (Finanztest, Anfang 2007; Name anonymisiert)

Siebzig Prozent gewinnen – und zugleich für achtzig Prozent Verluste zurückstellen: Diese Rechnung geht nur auf, wenn eine der beiden Zahlen für die Anleger bestimmt war und die andere für die Wahrheit.

Was im Prospekt fehlte

Der graue Kapitalmarkt lebt vom Vertrauensvorschuss – und das Recht schützt ihn dort, wo der Prospekt vollständig und richtig ist. Prospekthaftung im weiteren Sinne (§§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB) bedeutet nichts anderes, als dass die Verantwortlichen den Anleger über alles aufklären müssen, was seine Entscheidung tragen könnte. Hier fehlte das Entscheidende:

Erstens – der Mann, der mit seinem „guten Namen“ für die Richtigkeit des Prospekts einstand, war einschlägig und gerichtsbekannt wegen Betruges und Meineids vorbestraft; bis zur Zeichnung war er in über zwanzig Fällen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Prospekt: kein Wort.

Zweitens – zweistellige Millionenbeträge flossen an eine Schwestergesellschaft in die Schweiz.

Drittens – die Bankgarantie, die die „garantierte“ Ausschüttung von 6 Prozent absichern sollte, wurde im April 2008 still an den Bürgen zurückgegeben. Die Anleger erfuhren davon – nichts.

Naheliegend, dass kein vernünftig denkender Anleger auch nur einen Euro gezeichnet hätte, wären ihm diese Umstände vorher bekannt gewesen. Genau das ist der Kern der Prospekthaftung: nicht der schlechte Ausgang, sondern das verschwiegene Wissen begründet den Anspruch.

Die Rechnung kam 2009

Als die Fonds „underperformten“ und die Nebenschauplätze der Geschäftsführung ans Licht kamen, klagte ab 2009 rund ein Siebtel der Anleger auf Rückabwicklung. Die Klageflut vor dem Landgericht Berlin war so gewaltig, dass die Justiz – so die Anekdote unter Kollegen – eigens eine Druckerstraße angeschafft haben soll. Wenig später folgten die Insolvenzen und, im Fall des vorbestraften Vorstands, der Tod eines vermögenslosen Mannes ohne Erben. Ein Kapitalmarktmärchen, wie es der graue Markt zu Dutzenden schreibt.

Kurz gesagt

„Garantiert“ ist am grauen Kapitalmarkt vor allem eines – das Kleingedruckte, das man nicht liest. Wer 6 Prozent verspricht und intern mit 80 Prozent Verlust rechnet, verkauft keine Rendite, sondern Hoffnung. Was aus dieser Hoffnung juristisch wurde, erzählen die nächsten Folgen. Fortsetzung folgt.


Fundstellen/Belege: Finanztest, Ausgabe Anfang 2007; §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB (Prospekthaftung im weiteren Sinne). Beteiligte, Gesellschaften und Personen anonymisiert; die wiedergegebenen Tatsachen sind gerichts- bzw. pressebekannt. Meinungsäußerungen sind als solche kenntlich.

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