Unerlaubte Geschäfte - BaFin ermittelt gegen „HansaSpar“ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass die „HansaSpar“,…
Schwarze Schafe auf dem Krypto-Markt: BaFin warnt vor Betrug mit dem Namen BINANCE Deutschland
BaFin warnt: „Identitätsmissbrauch durch unbekannte Dritte“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt. Auf ihrer Homepage veröffentlich Sie einen Hinweis nach § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG), wonach unbekannte Dritte, die unter „Binance Deutschland GmbH & Co. KG“ bzw. „Binance.GmbH“, „Binance-de.com“ oder „Binance.com“ auftreten und Verbraucherinnen und Verbrauchern Geschäfte in Kryptowerten anbieten, keine Erlaubnis nach dem KWG bzw. dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen.
Die unbekannten Täter versuchten, so die Mitteilung der BaFin, Verbraucher dazu zu bringen, auf Grundlage einer „Rechnung zur Kontoauflösung“ Einzahlungen für eine vorab zu zahlenden „Kapitalertragsteuer“ zu tätigen. Dadurch sollen sie die Auszahlung vermeintlicher Gewinne erreichen oder Schäden ausgleichen, die ihnen zuvor bei Investitionen auf betrügerischen Handelsplattformen entstanden sein sollen.
Dabei stellt die BaFin heraus:
Die entsprechenden E-Mails und Anrufe sind nicht der Binance Deutschland GmbH & Co. KG, Hannover, zuzurechnen.
Regelmäßig wollen die Täter mit Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk oder TeamViewer auf die Rechner der Verbraucher zugreifen. Das sollten sie auf keinen Fall zulassen.
Wichtig für alle Marktteilnehmer, ob Verbraucher oder institutionelle Akteure aus dem Ausland: Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Wenn Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis handeln oder den Anschein erwecken, zugelassene Anbieter von Dienstleistungen zu sein, die der Erlaubnis bedürfen, muss die BaFin einschreiten. Ein Instrument ist die Marktinformation im Sinne des eingangs genannten § 37 KWG. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der von der BaFin bereitgestellten Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Diesem Rat kann ich mich nur anschließen. Bitte lassen Sie äußerste Vorsicht walten, gewähren Sie niemals unbekannten Dritten Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone von außen, z.B. über Software oder Apps, die eine Fernsteuerung erlauben (z.B. „AnyDesk“), woraufhin die Dritten Ihre Banking-App bedienen und Zahlungen über Ihr Konto durchführen können. In den meisten Fällen bewegen sich diese Dritten im Bereich von Betrug und Geldwäsche, in die Sie als Kontoinhaber „muthineingezogen“ werden können.
Bei Verdacht informieren Sie bitte umgehend die nächstgelegene Kriminalpolizei oder akut den Kriminaldauerdienst in Ihrer Stadt oder Region. Bei Fragen rund um Ihre Kapitalanlagen, fragen Sie auch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht in Ihrer Nähe. Gerne berate ich Sie. Rufen sie mich an oder schreiben Sie mir.