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SHB-Erlenhofpark (SonnenHöfe Unterhaching) – kein Geld für Prozesse des Treuhänders

In der Gesellschafterversammlung des Fonds „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG“ vom 30.04.2014 (wir berichteten), wurden einige interessante Beschlüsse gefasst. Das Protokoll wurde am 16.06.2014 von der Fondsgeschäftsführung ausgefertigt und steht den Anlegern im internen Bereich der Internetseite der Fondsgeschäftsführung zur Einsicht zur Verfügung.

Die Vermietungssituation des Fonds wird von der Geschäftsführung mit 89,66 % per Ende 2012 und mit 85,67 % per 15.04.2014 angegeben. Das große Fragezeichen über der Fondsgesellschaft bleibt derzeit die Vermietung an den „Ankermieter“ NETMA, dessen Vertrag noch bis 31.12.2015 läuft und die Umfinanzierung eines Darlehens der Objektgesellschaft, das derzeit von der Talisman-5 Finance p.l.c. (Irland) gehalten wird. (wir berichteten).

Das ursprünglich zum 15.07.2013 endfällige Darlehen konnte noch nicht vollständig umfinanziert werden, die aktuell abgeschlossene Stundungsvereinbarung gibt der Fondsgeschäftsführung Zeit bis 30.09.2014. Gerd Dombrowski und Kerstin Gnirk von der Saturia Fondsmanagement GmbH sind zuversichtlich, diese entscheidende Frage bis zum Herbst 2014 gelöst zu haben. Dem Fonds ist es zu wünschen, dass diese Bestrebungen zum Erfolg führen.

Das Ergebnis eines umstrittenen Tagesordnungspunktes in der Versammlung vom 30.04.2014 wurde erst im Protokoll mitgeteilt: Unter TOP 17 beantragte die Prudent Treuhand  Vermögensverwaltung GmbH Auslagenersatz von der Fondsgesellschaft für gegen sie gerichtete Schadensersatzklagen von Anlegern (wir berichteten). Der Beschlussvorschlag lautete:

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird ermächtigt, der Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH einen Auslagenersatz in einem für die Fondsgesellschaft wirtschaftlich vertretbaren Rahmen für die nicht erstattungsfähigen Auslagen derjenigen Klagen zu leisten, in denen die Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH aufgrund ihrer Stellung als Treuhandkommanditist der Fondsgesellschaft betroffen ist.

Aus dem Protokoll ergibt sich nun das Ergebnis der Abstimmung: „Der Beschluss (gemeint ist wohl ‚der Antrag‘, Anm.d.Autors) wurde abgelehnt, da die Mehrheit der Kommanditisten gegen diesen Beschlussvorschlag stimmte“

Es mag durchaus sein, dass sich die Konstrukteure des Fonds eine zu schwach kapitalisierte bzw. abgesicherte Treuhänderin für diese Aufgabe ausgesucht haben. An einem eventuell später noch erforderlich werdenden Austausch eines Treuhänders nimmt der Fonds aus unserer Sicht jedoch keinerlei Schaden.

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