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SonnenHöfe Unterhaching (ehem. SHB Erlenhofpark): Appell an Anleger – weiterzahlen

Wir haben an dieser Stelle bereits verschiedentlich über die Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte berichtet. Einer der dortigen Fonds, der „Erlenhofpark München-Unterhaching“, jetzt firmierend unter „SonnenHöfe Unterhaching GmbH & Co. Fonds KG“ appelliert in einem aktuellen Rundschreiben an alle Anleger, ausstehende Ratenzahlungen doch weiter zu leisten.

Der Hintergrund ist klar verständlich: Nach den Angaben in der zurückliegenden Gesellschafterversammlung sind etwa 50 Millionen Euro an Ratenzahler-Kapital (sog. „IMMORENTE“) ausständig. Für eine Fondsgesellschaft, die Liquidität braucht, ist das ein wichtiges Kriterium. Aus Sicht der Fondsgeschäftsführung sind die Anleger durch Rundschreiben von Rechtsanwälten, die in Aussicht stellen, dass man mit anwaltlicher Hilfe aus dem Fonds „aussteigen“ könne, verunsichert. Gelänge der Ausstieg mit Hilfe der Rechtsanwälte würden dringend benötigte liquide Mittel dem Fonds in Form der ausstehenden Einlageverpflichtungen der Anleger entzogen. Die Fondsgeschäftsführung spricht in dem Rundschreiben vom 17.09.2014, das uns vorliegt, davon dass

durch die Nichteinzahlung der Sparraten die Gesellschaft in die ernste Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit geraten würde, die wiederum zu einer Insolvenz führen würde.

Zur Behebung der „wirtschaftlichen Probleme“ arbeitet die Fondsgeschäftsführung „in Zusammenarbeit mit einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft daran, ein Sanierungskonzept für die Fondsgesellschaft zu erarbeiten“. In einer erneuten Gesellschafterversammlung Mitte Oktober soll dieses vorgestellt werden.

Einen Vorwurf gegen die Fondsgeschäftsführung, der auch uns bereits zugetragen wurde, greift das Schreiben – an die Anleger adressiert – im Wege einer „Vorwärtsverteidigung“ auf:

Möglicherweise werden Sie auch lesen, dass die Fortführung der Fonds nur dem Geschäftsinteresse der SATURIA Fondsmanagement GmbH dient etc. Dies alles gehört zum „Geschäftsmodell Anlegerschutz“, das am besten dann funktioniert, wenn man die Zukunft des Fonds oder der Anlegergelder in den dunkelsten Farben beschreibt oder Zweifel und Unsicherheit schürt.

 

In der Tat ist uns der Vorwurf auch zugetragen worden, allerdings nicht stärker als in der Form eines Verdachts, wonach die Fondsgeschäftsführung nur das Interesse habe, den Fonds möglichst lange „am Leben zu halten“ nur um die Vergütung einstreichen zu können.

Wenn es der Fondsgeschäftsführung gelingt, den Fonds zu stabilisieren, mag der vorstehend dargestellte Vorwurf in sich zusammenfallen. Die Prolongation des zuletzt bis 30.09.2014 laufenden Darlehens ist dafür eine „Nagelprobe“. Wir haben bei Gerd Dombrowski von der SATURIA angefragt, wie es um die Finanzierungsverhandlungen steht. Einer Antwort sehen wir mit großem Interesse entgegen.

Getrennt davon zu betrachten ist die Frage, ob die Anlageberatung zum Erwerb der jeweiligen Beteiligung für den betroffenen Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater ausgelöst hat. (siehe auch diesen Beitrag)

Zu beachten ist, dass Ansprüche gegen die Anlageberater der Verjährung unterliegen. Maximal 10 Jahre ab dem Tag der Zeichnung der Beteiligung sind hier als längste Frist zu beachten.

 

 

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