Ohne Erlaubnis kein Geschäft – der BGH und die Haftung für unerlaubte Bankgeschäfte
Wer ohne die nötige Erlaubnis Gelder von Anlegern einsammelt, haftet ihnen bei Verlusten auf Schadensersatz – und zwar schon wegen der fehlenden Erlaubnis, ohne dass es auf einen zusätzlichen Beratungsfehler ankommt. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt (Urteil vom 10. Juli…
