Erst erstatten, dann streiten – der EuGH, das Phishing und die Umkehr der Reihenfolge
Wer durch Phishing Opfer eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs wird, hat gegen seine Bank grundsätzlich einen Anspruch auf unverzügliche Erstattung. Den Vorwurf grober Fahrlässigkeit darf die Bank der Erstattung nicht mehr einfach entgegenhalten; sie muss ihn in einem zweiten Schritt gesondert…
