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Wenn der Lebensstil die Rendite frisst – die Razzia bei der S&K-Gruppe
Über hundert Objekte, mehr als hundert Millionen Euro, sechs Haftbefehle: Mit einer bundesweiten Großrazzia gegen die Frankfurter S&K-Gruppe rückte im Februar 2013 einer der größten mutmaßlichen Anlageskandale des grauen Kapitalmarkts ins Licht.
Was geschehen ist
Im Februar 2013 durchsuchten Ermittler bundesweit über hundert Objekte und vollstreckten rund 130 Durchsuchungsbeschlüsse. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ließ die beiden Gründer der Immobilien- und Beteiligungsgruppe S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller, festnehmen; insgesamt ergingen Haftbefehle gegen sechs mutmaßliche Haupttäter im Alter von 33 bis 70 Jahren. Der Vorwurf: Anlagebetrug nach dem Muster eines Schneeballsystems – eines Modells, bei dem Auszahlungen an Altanleger nicht aus echten Erträgen, sondern aus dem Geld neu geworbener Anleger bestritten werden.
Der Vorwurf im Wortlaut
Die Ermittler warfen den Beschuldigten vor, sie hätten „betrügerisch erlangte bzw. veruntreute Anlagegelder hauptsächlich für den extrem aufwändigen und exzessiven Lebensstil“ verwendet. Der mutmaßliche Schaden bewegte sich in einem dreistelligen Millionenbereich; allein in mehrere Fonds waren nach den damaligen Angaben mindestens 100 Millionen Euro eingeflossen. Betroffen waren tausende Anlegerinnen und Anleger, die ihr Geld überwiegend in geschlossene Immobilienfonds gesteckt hatten.
Der Bezug zum grauen Kapitalmarkt
Die S&K-Produkte gehörten zum sogenannten grauen Kapitalmarkt – dem Teil des Kapitalmarkts, der keiner umfassenden staatlichen Aufsicht unterliegt. Geschlossene Fonds versprachen Sachwertsicherheit „aus Beton“, waren für den einzelnen Anleger aber kaum zu durchschauen: verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, weitergereichte Gelder, wenig Transparenz. Genau in solchen Strukturen kann ein Schneeballsystem lange unentdeckt bleiben – bis frisches Anlegergeld ausbleibt und das Gebilde zusammenbricht.
Einordnung
Zum Zeitpunkt der Razzia galt – und gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung – die Unschuldsvermutung; es handelte sich zunächst um einen Tatverdacht, den die Justiz erst aufzuklären hatte. Für Anleger ist der Fall gleichwohl ein Lehrstück. Hohe, scheinbar sichere Ausschüttungen, ein aufwändiger Auftritt der Initiatoren und undurchsichtige Fondsstrukturen sind kein Qualitäts-, sondern ein Warnsignal. Wer in geschlossene Fonds oder ähnliche Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts investiert hat, sollte seine Unterlagen und Ansprüche frühzeitig prüfen lassen – gerade dann, wenn Ausschüttungen plötzlich stocken.
Quelle: Berichterstattung zur Großrazzia gegen die S&K-Gruppe (Februar 2013), u. a. WirtschaftsWoche, „Gründer festgenommen: Großrazzia gegen S&K“. Es gilt die Unschuldsvermutung.
