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SHB Fonds – keine „sichere“ Kapitalanlage – Fondsgeschäftsführung verdient „gut“

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Sie auf den entsprechenden Gesellschafterversammlungen der SHB-Fonds persönlich teilgenommen hatten, wurde Ihnen von der dortigen Geschäftsführung bereits mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.02.2013 (II ZR 134/11) ausgeurteilt hat, dass ein Anleger, der sich mittelbar über eine Treuhänderin an einer Publikumsgesellschaft beteiligt hat, gegen die Gesellschaft und die geschäftsführende Gesellschafterin einen Anspruch darauf hat, dass ihm die Namen und die Anschriften der anderen mittelbar und unmittelbar beteiligten Anleger mitgeteilt werden.

Ihr Mitgesellschafter, Herr N.N. hat uns gebeten, diesen Auskunftsanspruch geltend zu machen, dem die Fondsgeschäftsführung nachgekommen ist.

Der Unterzeichner hat für verschiedene Mandanten an den Gesellschafterversammlungen der SHB-Fonds Carré Göttingen und Erlenhofpark-Unterhaching teilgenommen.

Bekanntlich hat die SHB Innovative Fondskonzepte AG insgesamt sechs Publikumsfonds auf den Markt gebracht. Die SHB-Fonds sind infolge der kriminellen Machenschaften der S & K Gruppe ebenfalls in die Schlagzeilen gekommen, wobei die Fondsgeschäftsführung in den Gesellschafterversammlungen betont hat, dass ihr Fonds von diesen kriminellen Machenschaften nicht tangiert worden sei. In anderen Fonds kam es zu unberechtigten Vermögensverfügungen zum Nachteil der Fondsgesellschaft.

In den Gesellschafterversammlungen wurde ein Austausch der Fondsgeschäftsführung beschlossen und zwar im wesentlichen mit der Mehrheit der Stimmen, die auf die Treuhandgesellschaft (diese hatte knapp 94 % aller Stimmrechte allein in der Versammlung Erlenhofpark auf sich vereinigt) entfallen waren. Die Fondsgeschäftsführungsgesellschaften, die allesamt neu gegründet worden waren, sind Tochtergesellschaften der SATURIA Fondsmanagement GmbH (gegründet 08.03.2013), denen u.a. die bereits für die SHB-Fonds Tätigen, Frau Kerstin Gnirk und Herr Gerd Dombrowski als Gesellschafter und Geschäftsführer angehören.

Frau Gnirk und Herr Dombrowski waren bis zum Einstieg der S & K-Gruppe über die dicio GmbH in die FIHM Fonds und Immobilienholding München (Untergesellschaft der SHB Innovative Fondskonzepte AG, Fondsinitiatorin) bereits Fondsmanager der „SHB Fonds“. An diese Erfahrung will die Treuhänderin, unterstützt vom Beirat, nun anknüpfen und stattet die beiden ehemaligen und neuen Fondsmanager mit einem bedeutenden Vertrauensvorschuss aus.

Der in vorläufiger Insolvenz befindlichen SHB Innovative Fondskonzepte AG wurde die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis für Ihren Fonds entzogen und der Geschäftsführungsvertrag gekündigt. An ihre Stelle tritt die neue Fondsgeschäftsführung mit einer jährlichen Vergütung für den Erlenhofpark-Fonds von etwa € 280.000,00.

Man bemerke: Diese neu gegründete SATURIA Fondsmanagement GmbH hat nach der Gesellschafterversammlung die Fondsgeschäftsführung in allen sechs SHB Fonds inne. Wir sehen hier noch erheblichen Diskussions- und Klärungsbedarf unter den Gesellschaftern, die leider mehrheitlich durch Stimmrechtsvollmacht an die Treuhänderin vertreten waren.

Für den Erlenhofpark dürfte vorrangiges Ziel der Fondsgeschäftsführung und des Beirats sein, eine Prolongation des noch etwa € 43,5 Mio. valutierten Darlehens zu erreichen, das am 11.07.2013 ausläuft. Forderungsinhaber ist derzeit der Investmentkonzern Hatfield Philips.

Die Vermietungsquote des Fonds wird mit 92,8 % angegeben. Der bestehende Vertrag mit einer großen Hotelkette läuft nach Angaben der Fondsgeschäftsführung noch bis 2024, mit einer Militärbehörde stünden Verhandlungen an, da dieser Vertrag derzeit 2015 auslaufe.

Während einige Anleger die schnelle Reaktion der Treuhandgesellschaft und das Handeln des Beirats lobten und die durchgeführten Maßnahmen begrüßten, sorgen sich immer mehr Privatanleger, in Wortmeldungen am Tag der Gesellschafterversammlung – teils sogar unter Tränen – um ihr Geld. Vielen von Ihnen ist die Beteiligung an den SHB Fonds unter völlig falschen Voraussetzungen verkauft worden. Eine „sichere Kapitalanlage“, das wurde im Laufe der Versammlung jedem Anwesenden klar, sind die SHB Fonds nicht. Es handelt sich um eine knallharte unternehmerische Beteiligung. Wir empfehlen Ihnen, die Arbeit der Fondsgeschäftsführung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt kritisch begleiten und prüfen zu lassen und zu diesem Zwecke auch ggf. eine außerordentliche Gesellschafterversammlung mit der nach dem Gesellschaftsvertrag erforderlichen Mehrheit von 10 % (§ 17 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag) einberufen zu lassen.

Parallel hierzu ergeben sich nach unserer Auffassung Ansatzpunkte für die Rückabwicklung Ihrer unternehmerischen Beteiligung aus dem Grundsatz der Prospekthaftung gegen den Fonds bzw. den Anlageberater, der Ihnen seinerzeit die Beteiligung verkauft bzw. vermittelt hat. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Sofern Sie bereits anwaltlich vertreten sind, bitten wir Sie um Weiterleitung dieses Schreibens an Ihren Rechtsanwalt, damit insbesondere weitere Maßnahmen zur Wahrnehmung Ihrer gesellschaftlichen Rechte koordiniert werden können.

Wenden Sie sich gerne bei Rückfragen an uns.

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