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05.April 2013: SHB Fonds Erlenhofpark München-Unterhaching KG

Der Reihe nach werden nun augenscheinlich die einzelnen SHB Fondsgesellschaften „abgearbeitet“.

Am 05.April 2013 wird ab 09.30 Uhr eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG  im HotelHoliday Inn, Inselkammerstr. 5, 82008 Unterhaching stattfinden. Hierzu hat die Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH (Starnberg) mit Schreiben vom 25.März 2013 kurzfristig eingeladen.

Bekanntlich existieren sechs derartige SHB-Fonds:

SHB Innovative Fondskonzepte AG BusinessPark Stuttgart KG

SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München KG

SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG

SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG

SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG

SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG

Im Einladungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Insolvenz der FIHM Fonds und Immobilienholding München AG im Zuge des „S&K“ Betrugsskandals den Austausch der Vollhafterin (Komplementärin) und der Geschäftsführung im Fonds erforderlich machen würde.

Bekanntlich ist über das Vermögen der FIHM Fonds und Immobilienholding München AG durch Beschluss des Amtsgerichts München (1501 IN 603/13) am 01.03.2013 sowie der SHB Innovative Fondskonzepte AG durch Beschluss des Amtsgerichtes München (1501 IN 605/13) am 07.03.2013 und über das Vermögen der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH (1501 IN 606/13) am 14.03.2013 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. In allen Verfahren ist Rechtsanwalt Axel W. Bierbach zum vorläufigen starken Insolvenzverwalter bestellt worden.

Die FIHM Fonds und Immobilienholding AG ist die Muttergesellschaft des Fondsanbieters SHB Innovative Fondskonzepte AG, die die sechs SHB-Fonds „aufgelegt“ hat.

Begründet wird die Eile die Vollhafterin (Komplementärin) und die Fondsgeschäftsführung auszutauschen damit, dass „man jeden Zugriff der Komplementärin und der hinter ihr stehenden (…) Personen schnellstens ausschließen muss und es daher unumgänglich ist, unverzüglich eine neue Geschäftsführung  (…) zu etablieren“.

Diese Auffassung ist rechtlich kaum haltbar. Denn in allen vorgenannten Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Vermögens der insolventen Gesellschaften Sicherungsanordnungen nach § 21 Abs. 1 und 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO) getroffen, so dass die bisherige „Führungsmannschaft“ in den insolventen Gesellschaften keinen Zugriff mehr auf Gesellschaftsvermögen hat.

Dennoch sollen in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 05.April 2013 eine neue persönlich haftende Gesellschafterin bestimmt werden. Dazu sind neue Gesellschaften gegründet worden wie die 3.PAMIRA Verwaltungs GmbH.

Fondsgeschäftsführerin soll deren Muttergesellschaft, die SATURIA Fondsmanagement GmbH (gegründet 08.03.2013) werden, mit der auch ein neuer Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen werden soll. Als Fondsmanager seien, so das Einladungsschreiben der Treuhandgesellschaft, die bis zum Einstieg der „S&K-Gruppe“ tätig gewesenen Frau Kerstin Gnirk und Herr Gerd Dombrowski gewonnen worden.

Im Innenverhältnis des Fonds soll die geschäftsführende Kommanditistin (bisher SHB Beteiligungs GmbH) ausgetauscht werden. Interimsmäßig soll die Treuhänderin selbst diese Aufgabe übernehmen, später eine Gesellschaft unter der Leitung von Frau Kerstin Gnirk und Gerd Dombrowski, so das Einladungsschreiben der Prudent Treuhand Vermögensverwaltung GmbH.

Wir raten betroffenen Anlegern sich schnellstens an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden um Ihre Handlungsoptionen auch vor dem Hintergrund bereits bestehender Rechtsprechung zur Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung wegen Prospekthaftung zu prüfen.

Von der Versammlung am 05.April werden wir an dieser Stelle berichten.

 

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