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Die Maschine entscheidet mit, die Aufsicht schaut hin – die FINMA und die Künstliche Intelligenz der Banken

Ob Kreditvergabe, Anlageberatung oder Betrugserkennung: In den Banken trifft immer öfter ein Algorithmus die Vorauswahl. Die Schweizer Finanzaufsicht zieht dafür erstmals klare Leitplanken – und macht deutlich, dass nicht die Maschine verantwortlich ist, sondern das Institut (FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 vom 18. Dezember 2024).

Worum es geht

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) – die Aufsichtsbehörde über Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister in der Schweiz – hat eine Aufsichtsmitteilung zu „Governance und Risikomanagement beim Einsatz Künstlicher Intelligenz“ (Abk. KI) veröffentlicht. Gemeint ist der Einsatz selbstlernender Systeme im Finanzgeschäft. Die FINMA erwartet, dass sich die beaufsichtigten Institute „aktiv mit den Auswirkungen dieser Nutzung auf ihr Risikoprofil auseinandersetzen“.

Was die FINMA verlangt

Im Kern geht es um Verantwortung und Kontrolle. Die Aufsicht fordert eine zentrale KI-Governance – also klare Zuständigkeiten und ein „zentral geführtes Inventar einschliesslich einer Risikoklassifizierung“ aller eingesetzten Anwendungen. Die Daten, mit denen ein System arbeitet, müssen „vollständig, korrekt und integer“ sein. Anwendungen sind auf Genauigkeit, Robustheit und Stabilität zu testen und laufend zu überwachen. Wesentliche Modelle müssen nachvollziehbar dokumentiert und – streng getrennt von der Entwicklung – durch qualifiziertes Personal unabhängig überprüft werden. Und die Ergebnisse sollen sich erklären lassen: Eine Blackbox, deren Entscheidungen niemand mehr nachvollziehen kann, genügt nicht.

Was die Aufsicht in der Praxis vorfand

Die FINMA stützt sich auf Vor-Ort-Kontrollen – und benennt typische Schwachstellen. Viele Institute konzentrierten sich auf den Datenschutz, vernachlässigten aber die eigentlichen Modellrisiken wie mangelnde Robustheit, Fehler und Verzerrungen (englisch Bias, also eine systematische Schieflage der Ergebnisse). Dezentral entwickelte KI führte zu uneinheitlichen Standards, zugekaufte Lösungen zu fehlender Transparenz darüber, welche Daten und Methoden eigentlich verwendet werden. Auch die Inventare waren oft unvollständig.

Einordnung

Für Kundinnen und Kunden ist die Botschaft beruhigend und mahnend zugleich. Beruhigend, weil die Aufsicht klarstellt: Wer eine Maschine entscheiden lässt, bleibt selbst verantwortlich – eine fehlerhafte oder voreingenommene Software entlastet die Bank nicht. Mahnend, weil KI längst über Dinge mitbestimmt, die Anleger und Kreditnehmer unmittelbar treffen: Bonitätsbewertung, Produktempfehlung, die Einstufung als „verdächtig“. Wer eine Ablehnung oder eine Empfehlung nicht nachvollziehen kann, darf nachfragen – und sollte auf einer erklärbaren, überprüfbaren Entscheidung bestehen. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

Quelle: FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2024 „Governance und Risikomanagement beim Einsatz Künstlicher Intelligenz“ v. 18.12.2024.

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