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Die Lehre aus dem Credit-Suisse-Debakel – die Schweiz zieht die Kapitalzügel an

Gut drei Jahre nach dem Untergang der Credit Suisse hat der Schweizer Bundesrat die Reform der „Too big to fail“-Regeln beschlossen: Die UBS soll ihre Auslandstöchter künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen – ein Aufschlag von rund 20 Milliarden US-Dollar (Botschaft und Eigenmittelverordnung vom 22. April 2026).

„Too big to fail“ (TBTF, „zu groß, um zu scheitern“) bezeichnet Banken, deren Zusammenbruch die ganze Volkswirtschaft gefährden würde. Der Fall der Credit Suisse im März 2023 hat gezeigt, dass die bestehenden Regeln eine solche Krise nicht verhindern konnten. Übrig blieb mit der UBS eine einzige Großbank – gemessen an der Schweizer Wirtschaftsleistung ein Koloss. Der Bundesrat zieht daraus nun Konsequenzen.

Der Kern: volle Unterlegung der Auslandstöchter

Bisher mussten systemrelevante Banken die Beteiligungen an ihren ausländischen Tochtergesellschaften im Schweizer Stammhaus nur teilweise mit hartem Kernkapital unterlegen – jenem CET1-Kapital (Common Equity Tier 1), das echte Verlustpuffer bietet. Diese Lücke ließ die Kapitalausstattung robuster erscheinen, als sie im Krisenfall war. Künftig gilt: Die Auslandstöchter sind vollständig mit hartem Kernkapital zu unterlegen. Für die UBS bedeutet das nach Schätzung des Bundesrats rund 20 Milliarden US-Dollar zusätzliches CET1-Kapital im Stammhaus; die effektive Kapitallücke hätte per Anfang 2026 etwa 9 Milliarden US-Dollar betragen.

Zeitplan und Feinjustierung

Die Umsetzung ist auf bis zu sieben Jahre gestreckt; die geänderte Eigenmittelverordnung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, das Parlament berät ab Sommer 2026. An anderer Stelle bleibt der Bundesrat zurückhaltend: Die volle Unterlegung latenter Steueransprüche und von AT1-Instrumenten wird vorerst nicht verlangt – hier will man internationale Entwicklungen abwarten. Kleinere Anpassungen betreffen etwa die Abschreibung von Software (künftig höchstens über drei Jahre).

Einordnung

Für Bankkunden und Anleger ist eine besser kapitalisierte Großbank eine gute Nachricht: Mehr echtes Eigenkapital heißt mehr Widerstandskraft in der Krise – und weniger Wahrscheinlichkeit, dass am Ende wieder der Staat oder die Gläubiger einspringen müssen. Die UBS hält die Anforderungen für überzogen und warnt vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb; das letzte Wort hat das Parlament. Die Erfahrung der abgeschriebenen AT1-Anleihen wirkt dabei nach: Wer erlebt hat, wie schnell 16 Milliarden Franken verschwinden können, versteht, warum echtes Kernkapital zählt. Bei Fragen rund um Kapitalanlagen und Bankgeschäfte, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – ich berate Sie gerne!

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