Die Juragent-Mandanten sind von ihrem fehlgeschlagenen Investment bereits tief geläutert. Die Schadensersatzklagen gegen die Juragent…
Juragent – Anlegerschutzverein Berlin warnt vor „Schutz für Fondsanleger e.V.“ (Bochum)
Der Anlegerschutzverein Berlin warnt in einer aktuellen Email vom 21.11.2018, das uns vorliegt, vor einem erneuten Rundschreiben „des sog. Schutz für Fondsanleger e.V.“.
Auch wir hatten bereits kritisch über ein Rundschreiben dieses „Schutz für Fondsanleger e.V.“ (Bochum) im April berichtet. Dieser Verein mit Sitz in Bochum schreibt eher kryptisch, „dass jeweils 37,25% des unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH gutachterlich bestätigten Schadens erfasst werden können“
Schaden ja – Regulierung nein?
Das Schreiben trägt den Betreff „Schadensfall: Juragent-Treukommerz RA Schneider-Ludorff / RA Hofmann Schadennummer HS072990152-0002_SfFA (…)“ und erweckt den Eindruck, als sei der Schutz für Fondsanleger-Verein in einer „Schadensregulierung“ für die Fondsanleger tätig.
Der „Schutz für Fondsanleger e.V.“ schreibt weiter, dass die Rücksendung eines vom Anleger unterzeichneten Formulars erforderlich sei und die Angabe einer Bankverbindung „zur Auszahlung“. Dabei bleibt der rechtliche Ansatz dieses „Schutz für Fondsanleger“ Vereins völlig nebulös. Bekanntlich liegen die Beteiligungen der Anleger an den Juragent Prozesskostenfonds Kommanditgesellschaften I – IV schon mehr als 15 Jahre zurück.
Mitgliedschaft pure Abzocke?
Dass der „Schutzverein“ aus Bochum für die „Aufnahme“ in eine Mitglieder-Geschädigtenliste 98 Euro verlangt und für eine „Vollmitgliedschaft“ 279 Euro Jahresgebühr und 69 Euro „Aufnahmegebühr“ sei nur am Rande erwähnt. Welche Gegenleistung soll der Anleger durch die Tätigkeit des Vereins bekommen? Ist die Mitgliedschaft nur auf Abzocke der Geschädigten gerichtet, oder steckt ein reeller rechtlicher Ansatz hinter dem, was „Schutz für Fondsanleger e.V.“ schreibt?
Das fragten wir uns und schrieben den Verein Anfang Juli 2018 für einen von uns vertretenen Geschädigten an. Zur Vorbereitung der Entscheidung über einen eventuellen Beitritt zum Verein baten wir um Vorlage der Korrespondenz des „Schutz für Fondsanleger e.V.“ mit den Versicherungen im Zusammenhang mit Juragent und Treukommerz.
Auf Fragen – keine Antwort
Doch statt unsere Anfrage zu beantworten, verlangte der „Schutz für Fondsanleger e.V.“ erst nach einer schriftlichen Vollmacht des Geschädigten. Als diese vorgelegt wurde, schickte uns der „Schutz für Fondsanleger e.V.“ unsere Anfrage unerledigt zurück mit dem Hinweis, unser Mandant sei ja kein Mitglied des Vereins. Hat man dort etwas zu verbergen?
ohne jede Grundlage?
Der Anlegerschutzverein Berlin fasst die Kritik am Rundschreiben des „Schutz für Fondsanleger e.V.“ vom 06.11.2018 in einem Halbsatz an seine Mitglieder zusammen: „dass der Inhalt dieses Schreibens jeglicher Grundlage entbehrt“.