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Anlageberatung – verraten und verkauft?

Zeiten niedriger, ja niedrigster Zinsen, sind für Kapitalanleger, Banken und Anlageberater eine Herausforderung. Schon länger kompensieren die Zinsen auf Bankguthaben die Inflationsraten nicht mehr. Von heimlicher Enteignung ist, z.B. bei Focus-Money die Rede:

„Von „Finanzieller Repression“ sprechen Experten, wenn Minizinsen unterhalb der Inflationsrate die Kaufkraft der Anleger schwinden lassen. Die Sparer haben einen griffigeren Begriff dafür, dass der Staat sie heimlich schröpft: Enteignung.“

Eine Bank aus der Gruppe der Genossenschaftsbanken schaffte es auch in die Schlagzeilen: Spiegel-online berichtete

„Als wohl erste Bank in Deutschland verlangt die thüringische Skatbank einen Negativzins auf besonders hohe Sparguthaben und ruft damit den Unmut der Sparkassen und Genossenschaftsbanken hervor. Die Bank verlangt von Kunden, die große Summen auf Tagesgeld- oder Girokonten parken, vom 1. November an einen Strafzins von 0,25 Prozent.“

Aber auch sonst stehen Anlageberater und Banken in der Kritik: Die Schutzvereinigung für Anleger (SfA) ließ verlautbaren, dass in den 90er-Jahren 15.000 Anleger mehr als 500 Millionen Euro in geschlossene DG-Immobilienfonds investiert hatten, beraten von den Genossenschaftsbanken, zu der auch die DZ-Bank und die Volks- und Raiffeisenbanken gehören. „Heute stehen viele Anleger vor dem Verlust ihrer Altersvorsorge“, wird die Geschäftsführerin Angelika Jackwerth von der SfA zitiert. Diese Kritik richtet sich neben den betroffenen Banken auch gegen den damaligen ARD-Nachrichtenmoderator Ulrich Wickert, der Werbung für die Genossenschaftsbanken machte, wie übrigens für die Einführung des Euro auch.

In diesen Zeiten sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen, wenn ihnen Anlageberater „sichere“ und „ertragreiche“ Investitionen vorschlagen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie von Ihrer Bank oder ihrem Anlageberater falsch beraten worden sind, dann sprechen Sie mit uns und warten Sie nicht zu lange, denn auch bei Beratungsfehlern läuft die „Verjährungsfrist“ und die schlägt jedes Jahr spätestens mit dem Knallen der Silvesterkorken zu.

 

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