BGH erlaubt persönliche Ansprache von Anlegern
In der jüngeren Vergangenheit suchten Anlageberater, die von ihren schlecht beratenen Kunden auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurden, ihre Rettung im anwaltlichen Berufsrecht. Vielfach waren diese Kunden, denen Schiffsfonds, Beteiligungen an Immobilienbesitzgesellschaften oder Genussrechtsbeteiligungen vermittelt worden waren, aufgrund von Rundbriefen…