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BFO Verein (Berlin) – kein Notvorstand (mehr) – keine Insolvenz

Der Verein „Berlin Family Office Anlegerschutz e.V. (BFO AS e.V.)“ steht bekanntlich im „Clinch“ mit den aus einer Abspaltung im Verein hervorgegangenen Bochumer Verein ähnlichen Namens. Hier gab es in der Vergangenheit Rechtsstreitigkeiten, eine Strafanzeige gegen die Vorstände des Berliner Vereins und es wurde ein Notvorstand eingesetzt. (wir berichteten)

Einige Mitglieder wandten sich nun ratsuchend an uns, weil der Berliner Verein angeblich rückständige Mitgliedsbeiträge gerichtlich geltend macht. Dabei war ein Argument der Mitglieder, der Verein habe nichts für sie getan, schon erfolglos bei Gericht eingewandt worden (eine entsprechende Parallelentscheidung des Amtsgerichts Schöneberg legen die Anwälte des Vereins vor).

 

Vorstandsmitglied erst zurückgetreten…

Die Vertretungslage bei dem Berliner Verein war zunächst unklar. Nach internen Dokumenten hatte Petra Lepke ihr Amt als Vorsitzende zunächst am 14.04.2014 aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. In der Folge war ein Notvorstand bestehend aus zwei Rechtsanwälten vom Amtsgericht Charlottenburg zur Vertretung des Vereins eingesetzt worden (VR 32458 B, eingetragen am 19.06.2014). Das Aufgabengebiet der Notvorstände war erweitert worden um eine Ermächtigung zur Stellung eines Insolvenzantrags.

Ein solcher Insolvenzantrag war jedoch nur von einem der zwei Notvorstände gestellt worden, mit der Folge, dass das Amtsgericht Charlottenburg (Aktenzeichen 36b IN 3474/14) mit Beschluss vom 29.09.2014 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als unzulässig zurückwies.

Im Vereinsregister (Stand 22.03.2016) sind nun erneut Petra Lepke und Maximilian Fischer als Vorstände zusammen mit der Schatzmeisterin Sabine Fischer eingetragen.

 

Beitragsforderung wohl berechtigt – Mitglieder müssen kündigen

Unzufriedenen Vereinsmitgliedern kann man unter diesen Umständen nur raten, die Mitgliedschaft im Verein zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Verpflichtung des Mitglieds zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge ergibt sich allein aus dem Status als „Mitglied“ des Vereins. Wenn der Verein seine Aufgaben aus Sicht der Mitglieder nicht erfüllt, sind die Mitglieder gehalten in einer Mitgliederversammlung ihre vereinsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, z.B. einen neuen Vorstand zu wählen oder die Satzung zu ändern.

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