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Der zweite Betrug – die BaFin warnt vor falschen Helfern nach dem Anlagebetrug

Wer bei einer betrügerischen Online-Handelsplattform Geld verloren hat, wird nicht selten ein zweites Mal zur Zielscheibe: Angebliche Helfer versprechen gegen Vorkasse, das verlorene Geld zurückzuholen. Die BaFin warnt ausdrücklich – und stellt klar, dass sie mit solchen Personen nichts zu tun hat (BaFin-Verbraucherwarnung vom 15. Dezember 2021).

Worum es geht

Betrügerische Online-Handelsplattformen locken Anleger mit vermeintlich hohen Renditen und zahlen eingezahltes Geld nie wieder aus. Ist der Schaden eingetreten, beginnt häufig eine zweite Masche, die im Englischen als „Recovery-Scam“ (sinngemäß: Betrug mit der Rückholung) bezeichnet wird: Die Geschädigten werden erneut kontaktiert – oft von denselben Tätern oder deren Umfeld –, und ihnen wird angeboten, das verlorene Geld gegen eine Gebühr oder eine Vorauszahlung zurückzuholen. Manche geben sich dabei als Anwälte, Behördenmitarbeiter oder sogar als Vertreter der Finanzaufsicht aus. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abk. BaFin), die deutsche Aufsichtsbehörde über Banken und Finanzdienstleister, hat vor genau diesem Vorgehen gewarnt.

Die Warnung

Die BaFin stellt klar, dass sie in solche Rückholangebote nicht eingebunden ist. In der Verbraucherwarnung heißt es unmissverständlich:

„Die Aufsicht steht in keinem Zusammenhang mit diesen Personen.“

Und weiter, dass die BaFin im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Plattformen „generell keine Dritten“ beauftragt, um für Geschädigte Gelder einzutreiben oder zurückzuholen. Wer also unter Berufung auf die Finanzaufsicht anbietet, gegen Zahlung einer Gebühr das verlorene Geld zu beschaffen, handelt nicht in deren Auftrag. Das Muster ist typisch für den Vorschussbetrug: Es wird eine Vorauszahlung verlangt – für „Gebühren“, „Steuern“ oder „Freigaben“ –, der eigentlich versprochenen Leistung folgt aber nichts.

Was Betroffene tun sollten

Wer ein solches Rückholangebot erhält, sollte sich keinesfalls darauf einlassen und insbesondere keine weiteren Zahlungen leisten und keine Ausweis- oder Kontodaten preisgeben. Stattdessen empfiehlt sich, den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen, denn es handelt sich sehr wahrscheinlich um Betrug.

Wer unsicher ist, ob ein Anbieter seriös ist, kann sich an das Verbrauchertelefon der BaFin unter 0800 2 100 500 wenden. Und: Die BaFin führt eine Datenbank der von ihr beaufsichtigten Unternehmen – ein Anbieter, der dort nicht verzeichnet ist, sollte Anlass zu größter Vorsicht geben.

Einordnung

Die Warnung fügt sich in eine ganze Reihe von BaFin-Verbraucherhinweisen zu betrügerischen Handelsplattformen ein. Bemerkenswert ist der Zynismus der Masche: Sie zielt gerade auf Menschen, die bereits einmal geschädigt wurden und dringend hoffen, ihr Geld wiederzusehen. Genau diese Hoffnung machen sich die Täter zunutze. Für die Praxis gilt daher die einfache Regel: Kein seriöser Helfer verlangt Vorkasse dafür, verlorenes Geld zurückzuholen – und keine Behörde beauftragt Dritte, die gegen Gebühr im Namen der Aufsicht auftreten.

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