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Eine Behörde gegen die Geldwäsche – die EU bündelt ihre Aufsicht

Bislang wird die Bekämpfung der Geldwäsche in der Europäischen Union von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. Das soll sich ändern: Die EU-Kommission hat ein umfassendes Gesetzespaket vorgeschlagen – mit einer neuen zentralen Aufsichtsbehörde im Zentrum (Vorschläge der Europäischen Kommission vom 20. Juli 2021).

Worum es geht

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Geldern aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf, sodass ihre kriminelle Herkunft verschleiert wird. Banken und andere Finanzunternehmen sind dabei die wichtigsten „Torwächter“: Sie müssen ihre Kunden identifizieren, verdächtige Vorgänge erkennen und melden. Bisher beruhte dieses System in der Europäischen Union auf Richtlinien, die jeder Mitgliedstaat eigenständig in nationales Recht umsetzte – mit der Folge, dass Regeln und Aufsicht auseinanderfielen. Mehrere große Fälle in europäischen Banken hatten die Schwächen dieses Flickenteppichs offengelegt.

Das Paket

Die Kommission schlug am 20. Juli 2021 vier aufeinander abgestimmte Bausteine vor. Herzstück ist eine neue EU-Geldwäschebehörde (englisch Anti-Money Laundering Authority, Abk. AMLA): Sie soll besonders risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Institute unmittelbar selbst beaufsichtigen und im Übrigen die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren, damit die Regeln überall gleich angewendet werden. Hinzu kommen eine unmittelbar geltende EU-Geldwäscheverordnung – ein einheitliches Regelwerk unter anderem zu Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten, verbunden mit einer EU-weiten Bargeldobergrenze von 10.000 Euro –, eine überarbeitete Geldwäscherichtlinie, welche die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2015 ersetzt, sowie eine neu gefasste Geldtransfer-Verordnung, die auch Transfers von Kryptowerten nachvollziehbar machen soll.

Warum das zählt

Für Banken bedeutet der Vorschlag mehr Einheitlichkeit und zugleich mehr unmittelbar geltende Pflichten: Ein einheitliches Regelwerk lässt weniger Spielraum als 27 nationale Umsetzungen, und eine europäische Behörde mit eigenen Aufsichtsbefugnissen ist etwas anderes als reine Zusammenarbeit auf freiwilliger Basis. Erklärtes Ziel ist es, die Erkennung verdächtiger Transaktionen zu verbessern und die Schlupflöcher zu schließen, die bislang von Land zu Land unterschiedlich groß waren.

Einordnung

Zu beachten ist: Es handelt sich zunächst um Vorschläge der Kommission, die das europäische Gesetzgebungsverfahren – die Beratungen von Europäischem Parlament und Rat – noch durchlaufen müssen; Inhalte und Zeitpläne können sich dabei noch ändern. Klar ist aber die Richtung: Die Geldwäscheaufsicht in der Europäischen Union wird zentralisiert und vereinheitlicht. Für Bankkunden dürfte sich das vor allem in strengeren und einheitlicheren Nachweispflichten bemerkbar machen, wenn sie ein Konto eröffnen oder größere Zahlungen veranlassen.

Quelle: Europäische Kommission, Legislativpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung v. 20.07.2021 (AMLA, EU-Geldwäscheverordnung, 6. Geldwäscherichtlinie, Geldtransfer-Verordnung; Stand: Kommissionsvorschläge).

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