Eine Untersuchung der Zeitschrift "Finanztest" über Kapitalanlagen in geschlossene Fonds, auf die in ihrer heutigen…
Finanztest warnt vor Genussrechts-Beteiligungen
Wenn Sie es mit Humor nehmen wollen, sehen Sie sich aus der Reihe des SWR-Fernsehens „Hannes und der Bürgermeister“ die Folge „Spare beizeiten“ an. Im SWR wurde diese am 23.12.2013 ausgestrahlt. Selten haben wir einen so pointierten satirisch-humoristischen Beitrag zum Thema Anlageberatung gesehen oder gelesen!
Immer wenn es im Rathaus zu Problemen kommt, ruft der Bürgermeister mit den Worten: „D’r Hannes soll reikomma“ seinen Amtsboten Hannes ins Bürgermeisterzimmer. Vorausgegangen war diesmal ein Anruf vom Ortspfarrer, der sich beim Bürgermeister beschwerte, der Hannes lege „ominöse Handzettel“ in der Kirche aus. Hannes hat ein Sparmodell für das Leben nach dem Tod erfunden, „Para Manna Zins-Oblatigationen“ für die gläubigen Kirchgänger, die alle ins Paradies kommen oder aber „Reinkarnations-Bonus-Zertifikate“ für die „Andersgläubigen“, wie seinen Bürgermeister. Denn das Leben nach dem Tod kann einen teurer kommen, als man denkt. Dass davon letztlich nur Hannes profitiert, das weiß nur er. Und auf die Frage, wie er denn das Geld mit der versprochenen Rendite anlege, meint der Hannes spontan: „In Genussrechte“.
Damit meint der Hannes jedoch den Gang in die Dorfwirtschaft.
Genussrechte im „richtigen Leben“ sind je nach vertraglicher Ausgestaltung zwischen Anleihe (Darlehen, stille Beteiligung) und Aktie (Beteiligung am Unternehmen ohne Stimmrecht) ausgestaltet. In jedem Fall ist es eine Kapitalüberlassung mit dem Zweck, dass ein anderer mit diesem Kapital sein Unternehmen betreibt. Der Anleger ist dabei stets an dem Ergebnis des Unternehmens beteiligt. Das bedeutet, dass er je nach Gewinn oder Verlust des Unternehmens eine Wertentwicklung seines gegebenen Kapitals verzeichnet.. Die Ergebnisbeteiligung hat direkte Auswirkungen auf geplante Ausschüttungen und auf die Höhe des Rückzahlungsbetrags (Einlagenverzehr).
„Finanztest“ warnt deshalb vor Genussrechtsbeteiligungen jeden Anleger, der eine sichere Kapitalanlage sucht: „Genussrechte lassen den Anbietern große Freiheiten, unterliegen keiner staatlichen Kontrolle und keiner Einlagensicherung. Anleger haben keine Mitbestimmungsrechte und können unter Umständen ihre gesamte Einlage verlieren“ http://www.test.de/presse/pressemitteilungen/Prokon-Genussrechte-zu-riskant-fuer-Privatanleger-4590916-0/
Im Bericht von „Finanztest“ wird ausdrücklich vor den Genussrechten der Firma „Prokon“ gewarnt. Die Beteiligungen sind keineswegs „sicher“ sondern bergen ein vielfältiges Investitionsrisiko bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die Warnung lässt sich aus unserer Sicht auch auf andere Genussrechtsbeteiligungen übertragen, wie die der Firma „Monarchis“. Auch hier wurde vielfach mit angeblicher „Sicherheit“ des eingezahlten Kapitals geworben und das Risiko der Beteiligung von den Anlageberatern kleingeredet.
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