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Forderungsanmeldungen Treukommerz Zwischenstand

Der Insolvenzverwalter im Verfahren über das Vermögen der TREUKOMMERZ Beratungs- und Treuhand-Gesellschaft mbH Steuerberatungsgesellschaft Hannover hat in einer Zahl von Forderungsanmeldungen unserer Mandanten nach Zustimmung zum Handlungsvorschlag vom 17.12.2013 (wir berichteten) die Forderungen in der vereinbarten Höhe zur Tabelle anerkannt.

Soweit Mandanten bislang keine Feststellung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle erhalten haben, so liegt das sehr wahrscheinlich daran, dass dem Handlungsvorschlag noch nicht zugestimmt worden ist. Zwar ist die Haftung der Treukommerz zwischenzeitlich höchstrichterlich bestätigt, allerdings muss zur endgültigen Feststellung der Forderung ein „Restwert“ der Beteiligung an den Juragent-PKF I bis IV kalkulatorisch in Ansatz gebracht werden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen haben wir mit dem Insolvenzverwalter einen Vergleich für unsere Mandanten ausgehandelt.

 

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