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Treukommerz – ein weiterer Prüftermin folgt

Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Treukommerz (ehem. Treuhandkommanditistin in den Juragent Prozesskostenfonds-KGen) teilt mit, dass ein ursprünglich auf einen früheren Termin angesetzter Prüftermin vor dem Amtsgericht Hannover (AG Hannover  904 IN 1024/11 -2-) (vgl. https://dossier-bankrecht.de/2013/08/treukommerz-pruftermin-am-30-09-2013-forderungsanmeldung/ ) nun am 13.02.2014 stattfindet.

Forderungsanmeldungen und Vergleichsannahmen, die bis zum 20.01.2014 beim Insolvenzverwalter eingehen, werden in diesem Termin bearbeitet. Später eingehende Erklärungen werden in einem darauffolgenden weiteren Prüftermin bearbeitet.

Für Anleger der vier verschiedenen Juragent Prozesskostenfonds-Kommanditgesellschaften, die bislang noch gar nichts unternommen haben besteht noch die Möglichkeit der Forderungsanmeldung. Hierfür fallen Gerichtskosten in überschaubarem Umfang für die verspätete Anmeldung und Prüfung der Forderung an. Der Insolvenzverwalter wird für diese Anleger jedoch prüfen, ob die entsprechenden Schadensersatzforderungen gegen die Treukommerz verjährt sind. Dabei kommt es einerseits auf die absolute 10jährige Frist ab Tag der Zeichnung/Beteiligung und andererseits auf die reguläre 3jährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist an. Die Frage dabei wird sein, ab wann der jeweilige Anleger Kenntnis von den Vorstrafen des damaligen Juragent AG-Vorstands Mirko Heinen hatte oder haben musste.

Hierzu empfehlen wir Ihnen dringend anwaltliche Beratung einzuholen. Für ein klärendes Gespräch im Rahmen einer Erstberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

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